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erst rein empirisch ergeben aus dem was sich an Projekten und
Möglichkeiten anbietet. Der Begriff des sinnvollen Ganzen ist
hier offenbar wieder anwendbar.
Es sei noch erwähnt, daß man Schwerpunktpolitik natürlich nicht
iV
pedantisch, also vollkommen exklus durchführen darf: Man wird
nicht ein sehr vielversprechendes Projekt als Ausnahmsfall ab
lehnen weil es nicht in die gegebenen Schwerpunkte hineinpaßt.
Für die längerfristige Forschung und Entwicklung ist vor allem
die Biotechnik als ein Gebiet vorzusehen. Wie Schenk in seinem
Beitrag zum Buch "Österreich in den achtziger Jahren" betont
hat sind wir in Gefahr wieder den Einstieg in eine wichtige neue
Entwicklung zu versäumen. Er verweist auf die ungeheuren
Schwierigkeiten die durch Versäumnisse auf einem solchen Gebiet
entstehen. Hier hat die Technologiepolitik zum Großteil auf
lange Sicht zu operieren. Eine Zusammenarbeit zwischen
Hochschulen und Industriebetrieben auf diesem Gebiet ist vor
allem im Ausgangspunkt das wichtigste.
Schlußbemerkung
Kurz anzumerken ist, daß vom Standpunkt der Zahlungsbilanz die
Innovationsförderung nicht auf kurze Frist wirksam ist, sondern
erst nach Ablauf von sechs bis zehn Jahren ihre Früchte abwirft.
Für die Zwischenzeit müssen andere Methoden zur Überbrückung
des Zahlungsbilanzdefizits gefunden werden.
J.Steindl