Full text: Der Kampf um den Getreidepreis

2 
Beamten in dieser "Subvention" atijien oesterreicniscnen Konsumenten 
etwas abnormales. Aber was und wieriel man als Subvention an die 
Konsumenten bezeicnnet, ist vollxommen willkuerlich und hangt 
ton der Wahl- dey^j/echselkurson. atr. Man koennte mit viel mehr 
Berechtigung sagen, dass der Wechselxuis von 21 S "abnormal w ist 
und dass seine Anwendung im industriellen Export eine Subvention 
an den Exporteur uedeutet, wodurch sicn die aboormen Exportgewinne 
ergeben ( wie etwa bei Rotationspapier xuer das man im Export 
doppelt so viel Kriegt wie im Inland ). Da die Kosten dieser 
Exportsubvention m jj'orm von honen Importpreisen ^ fuer die 
Gueter die schon jetzt zu 21 S umgerechnet werden ) von den 
iulaendischen Konsumenten getragen werden, Kann man also mit 
einiger .Berechtigung sagen, aass die Konsumenten den Export 
suuventiomeren, und nicht die Amerixaner xauxKaanM. die Konsumenten. 
ff * * 
Doliten die AmeriKaner iure Forderung nacn Auxnaoung^&er' 
Subventionen unmittelbar durcnaruecxen, so w^rde.das ganze preis 
, und Lohnniveau m Bewegung geraten. Da es sicn um eine Summe von 
mindestens $8^ 1.5 Milliarden e handelt, rueroe es scnwierig 
sein,den Betrag aus dem ordentlichen Budget zu zahlen, die 
Lebenskosten wuerden empiindlich steigen und die Lohnbewegung 
* xoennte nicht zuiueckgehalten - erden. Bei jedem Preis—Lohnpakt 
s i nd 
ist die Gewerkschaften natuerlich von vornherein hineingelegt, 
i weil sie unter Unkenntnis der wahren Bedingungen verhandeln mues en. 
S^ie binden sich in bezug auf die Loehne, aber ueber die Preise 
. die sich ergeben werden, koennen sie von vornherein nichts wissen. 
Neben dem Subventionsabba.u streben die Amerikaner uebrigens 
noch eine Vereinheitlichung des Wechselkurses an. Wenn diese 
auf 
Vereinheitlichung-Feinen Kurs von 24 oder 2b Schilling Bsa 
zielt, so bereutet das n^atuerlich eine weitere Abwertung, die 
aucn iuer sich allein schon eine merxliche Preissteigerung hervorrufer 
muesste.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.