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Nun aber ist die Verfugung Tiber die Unterhaltsmittel
eine notwendige Vorbedingung jeder Arbeit, folglich jeder
Produktion. Der seine Unterhaltsmittel nicht besitzende
Arbeiter mufs notwendigerweise in eine okonomische Ab-
hangigkeit von der sie besitzenden Person geraten, und
diese erhalt dadurck die Macht, den Arbeiter zu zwingen,
einen grofseren oder geringeren Teil des Produktionsertrages
ikr abzutreten. Dasselbe gilt auck in betreff der Pro-
duktionsmittel; auck sie sind unentbehrlich fiir die Pro
duktion und auck ikr Besitz, falls dem Arbeiter dieser feklt,
gibt dem Besitzenden die Mackt, sick einen Teil des Pro
duktionsertrages. anzueignen.
Der Frage nack dem Ursprung des arbeitslosen Ein-
kommens kat Rodbertus eine endgiiltige Losung gegeben.
„Die Rente “ — sagt der ausgezeicknete Denker — „beruht
auf zwei unumganglichen Vorbedingungen. Erstens: Es
kann keine Rente geben, wenn nickt die Arbeit mehr ker-
vorbringt, als wenigstens zur Fortsetzung der Arbeit fur
die Arbeiter erforderlich ist — denn es ist unmoglich, dafs,
ohne ein solckes Plus jemand, okne selbst zu arbeiten,
regelmafsig ein Einkommen bezieken kann. Zweitens: Es
kann keine Rente geben, wenn nickt Einrichtungen be- *
steken, die dies Plus ganz oder zum Teil den Arbeitern
entziehen und anderen, die nickt selbst arbeiten, zuwenden
— denn die Arbeiter sind durch die Natur selbst immer
zunachst im Besitze ikres Produktes. Dafs die Arbeit ein
solckes Plus gibt, berukt auf wirtschaftlichen Grunden,
solcken, welche die Produktivitat der Arbeit erhohen. Dafs
dies Plus ganz oder zum Teil den Arbeitern entzogen und
anderen zugewandt wird, berukt auf Grunden des positiven
Rechts, das, wie es sick von jeker mit der Gewalt koaliert
kat, so auck nur durch fortgesetzten. Zwang diese Ent-
ziekung durcksetzt 1 .“
Das arbeitslose Einkommen teilt sick zunachst in Grund-
rente und Profitrente. Diese Einteilung beruht darauf, dais |
1 Rodbertus, Zur Beleuclitung der socialen Frage, 1875, S. 33.
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unter den zur Produktion und also zur Existenz unentbehr-
licken Mitteln einige kein Mensckenprodukt sind und am
Boden haften, andere aber durch die Menschen erzeugt
werden. Die Grundeigentumer sind die Besitzer der ersten,
die Kapitalisten der zweiten Art der Existenz- und Pro-
duktionsmittel. Nun sind die Ergebnisse gleicker Mengen
von Arbeit, angewandt auf verschiedene Landereien von
gleickem Umfang, wegen versckiedener naturlicher Eigen-
sckaften der Bodenarten, kockst verschieden. Der Besitzer
eines frucktbareren Stuck Landes ist imstande, einen
entspreckend hoheren Preis fur die Benutzung seines Boden-
stucks zu erzwingen. So entstekt die Differentialgrundrente,
deren Gesetze durch Ricardo festgestellt sind.
Yon dieser Differentialrente soil man absolute Grund-
rente untersckeiden, welcke auck von scklecktester Boden-
art zu bezieken ist und welcke eine blofse Folge des
Grundeigentums ist. „Das Grundeigentum als Schranke
bleibt fortbesteken, auck wo die Rente als Differential-
rente fortfallt 1 / Das Monopol des Grundeigentums selbst
— nickt die Verschiedenheit der naturlichen Eigenschaften
der Bodenarten — erzeugt in diesem Falle die Rente.
Das Einkommen der Kapitalisten — der Profit — wird
durch andere Momente bestimmt. Das Kapital ist namlich
kein Naturprodukt, sondern wird durch Mensckenarbeit
reproduziert. Da die Verfugung uber das Kapital eine
notwendige Vorbedingung der Produktion ist, so kaben die
Kapitalisten die Mackt, sich einen Teil des Produktionsertrags
anzueignen. Die Hoke der gesellschaftlichen Profitrate
hangt zunachst von zwei Momenten ab: von der Hoke der
gesellschaftlichen Arbeitsproduktivitat (also von der Grofse
des gesellsckaftlicken Produktionsertrags) und von der Ein-
teilung dieses Ertrags (nack Abzug der Quoten aller anderen
nickt arbeitenden Klassen) zwiscken Kapitalisten und Ar-
beitem, also von den relativen Quoten jeder Gesellschafts-
klasse an demselberu
1 Marx, Das Kapital, III 11 , S. 283.