doch nicht registrirungspflichtig, wohl aber hiezu berechtigt.
Lässt es sich schon social nicht rechtfertigen, dass die Will
kür des Einzelnen die Rechtsstellung großer Interessenten
gruppen bestimmt, so verkennt dieses Agrarprivilegium
anderseits auch die Bedeutung der Registrirung der Firma.
Die Firmenregistrirung ist nicht bloß ein subjeciives Recht
des Einzelnen, sondern auch eine dem kaufmännischen Unter
nehmer im Interesse des Verkehres und der Rechtssicherheit
auferlegte Pflicht. Die Firma bedeutet zweifellos für den
Unternehmer ein immaterielles Gut, welches im Laufe der
Zeit für ihn auch materiell sehr kostbar werden kann; für
das geschäftliche Publicum und die handeltreibende Welt
bedeutet aber die Registerpflicht des Kaufmannes oft viel
mehr. Sie bewirkt die authentische, competente Feststellung
seines mercantilen Namens und seines mercantilen Wohn
sitzes, sie unterwirft ihn gleichzeitig in seinem Geschäftsver
kehre den strengen Anforderungen des Handelsrechtes, sie
zwingt ihn, Treue und Glauben im Geschäftsverkehre einzu
halten, und schafft durch die Pflicht zur Buchführung eine
Controle seiner Geschäftsgebarung. Und für industrielle
Unternehmer, welche Großgrundbesitzer sind und in Ver
bindung mit ihrer Landwirthschaft ihre Fabrik betreiben, soll
diese Pflicht nicht gelten? Ist die Öffentlichkeit an der amt
lichen Constatirung ihres kaufmännischen Namens und Wohn
sitzes weniger interessirt? Sind die kaufmännischen Ange
stellten, welche in einem solchen Unternehmen auf dem
Lande arbeiten, wegen ihrer beruflichen Isolirung vielleicht
besser gestellt als die städtischen Handlungsgehilfen ? Oder
verdient dieser Industrielle, welchem die gewöhnlich billigere
Landarbeit zur Verfügung steht, wegen seines Großgrund
besitzes diese Begünstigung vor seinem Collegen, welcher
durch keinen Grundbesitz ausgezeichnet ist? Diese Bestim
mung ist ein documentarischer Beweis der politischen Macht
der Agrarier. Selbst ein so fortschrittliches und socialpoli
tisches Gesetz wie das neue Handelsgesetz musste sich vor
dieser Macht beugen und ihr seinen Tribut abstatten, weil
es sicher in den Hafen der Gesetzgebung einlaufen wollte.
Ein Scherzwort bezeichnet die Kaufleute der ersten Kategorie
als »Muss«-Kaufleute, die neuen Kaufleute als »SoUjjjKauf-