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führers herabgesetzt. Man kann wohl auch dagegen ein
wenden : Konnte der römische Schiffer für Zufall haften, so
wird wohl noch eine moderne deutsche Binnenschiffahrts
einrichtung ohne Einbuße für Zufall aufkommen können?
Allein diesem Gesetze haftet ein gewisser mercantilistischer
Zug an, welcher die Installirung solcher Binnenschiffahrts
unternehmungen erleichtern und befördern will. Eine solche
Ausnahme darf man dann aber nicht zum Anlass nehmen,
um die Haftung der übrigen Frachtführer herabzusetzen.
Der Motivenbericht erklärt: Die Abschwächung der Haftpflicht
erscheint aus dem Grunde nothwendig, weil Fuhrleute, Pack
träger und dergleichen Gewerbetreibende jedenfalls nicht
ungünstiger gestellt werden können als die Binnenschiffer.
Handelt es sich in Wirklichkeit bloß um diese Kleinunter
nehmer, fallen die Omnibus- und Tramwaygesellschaften, die
großen Fuhrwerksunternehmer nicht auch unter das Gesetz?
Findet man die Haftung für Kleinunternehmer zu strenge,
obwohl die Anwendung der strengeren Haftpflicht durch
Jahrhunderte, ja Jahrtausende bei den verschiedenartigsten
Völkern eine Härte nicht bedeutete, so beseitige man diese
Plaftung für Kleinunternehmer. Statt dessen werden die Groß-
unternehmerprivilegirt. Mit einem Federstriche wäre es möglich
gewesen, für kleine Fuhrleute und kleine Frachtführer eine
Ausnahme festzustellen nach dem bewährten Recepte
desselben Handelsgesetzbuches, welches für Handwerker
und Kleingewerbetreibende in Berücksichtigung ihrer socialen
Bedürfnisse Ausnahmen in der anerkennenswerthesten Weise
geschaffen hat. Die Regelung der Verhältnisse zwischen
Großunternehmer und Publicum ist dem neuen Handelsrechte
nicht gelungen. In dieser Beziehung steht es nicht auf der
Höhe. Der socialreformatorische Zug- der Reform versagt hier.
Dieselbe schlägt in eine mechanische Manier um, welche
nur auf eine Vervollkommnung der redactionellen Technik
hinzielt. Die Haftpflicht des Frachtführers wurde auch noch
in anderer Art reducirt. Der Frachtführer haftet für seine
Leute. Bisher war diese Haftung unbeschränkt. Dem neuen
Rechte war es Vorbehalten, zu bestimmen, dass der Frachtführer
nur ein Verschulden seiner Leute und ein Verschulden
anderer Personen, deren er sich bei der Ausübung der