Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

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nur bedingungsweise zugelassene Gegenstände unrichtig oder 
ungenau declarirt werden, oder wenn die vorgesehenen Sicher 
heitsmaßregeln vom Absender unterlassen werden. Ist die 
Bestimmungsstation nicht an der Bahn gelegen, so kann 
bestimmt werden, dass die Eisenbahn bis zur letzten Station 
als Frachtführer, von da an nur als Spediteur haftet. Bei 
einem Transporte auf Grund eines durchgehenden Fracht 
briefes, wenn derselbe sich auf mehreren Strecken bewegt, 
haften dem Beschädigten die erste und die letzte Bahn, 
welche das Gut übernommen, sowie diejenige Bahn, auf 
deren Strecke der Schaden sich ereignet hat. Der Kläger 
hat das Wahlrecht, welches mit Erhebung der Klage er 
lischt. Gegen eine andere Bahn kann ein solcher Ein 
spruch nur einredeweise geltend gemacht werden, wenn die 
Bahn aus demselben Frachtverträge den Beschädigten klagt. 
Zu viel erhobene Fracht kann von der Partei, zu wenig 
erhobene Fracht von der Eisenbahn eingefordert werden. 
Dieser Anspruch verjährt in einem Jahre, so ferne er auf 
eine unrichtige Tarifirung- oder auf Fehler bei der Be 
rechnung gestützt wird. Die Verjährung beginnt mit der 
Zahlung-, Diese kurze Verjährungsfrist hat im praktischen 
Rechtsverkehre große Unbilligkeiten gezeitigt, indem während 
dieser Frist die Antwort auf eine schriftliche Reclamation 
bei der Bahn noch nicht erfolgt und nach eingelangter 
Reclamation das Klagerecht durch Verjährung erloschen 
war. Das neue Recht bestimmt nun im Widerspruche mit 
dem Berner Uebereinkommen, dass die schriftliche An 
meldung des Anspruches bei der Bahn die Verjährung- des 
Fracht-Rückerstattung-sanspruches hemme. Erg-eht auf die 
Reclamation ein abschlägig-er Bescheid, so läuft die ge 
hemmte Verjährung vom Tage der Zustellung- des schrift 
lichen Bescheides an den Änmeldenden und von der Rück 
stellung- der von ihm bei der Anmeldung- etwa angeschlossenen 
Beweisstücke weiter. Dieser Hemmungsgrund soll auch auf 
die Verjährungsfrist der Klage Anwendung finden, welche 
gegen den Frachtführer wegen Verlustes, Beschädigung, 
Minderung oder verspäteter Ablieferung des Gutes erhoben 
werden kann. ^)ie Vorschriften des Eisenbahnfrachtrechtes 
sind zwingendes Recht. Bestimmungen, welche diesen Vor-
	        
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