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nur bedingungsweise zugelassene Gegenstände unrichtig oder
ungenau declarirt werden, oder wenn die vorgesehenen Sicher
heitsmaßregeln vom Absender unterlassen werden. Ist die
Bestimmungsstation nicht an der Bahn gelegen, so kann
bestimmt werden, dass die Eisenbahn bis zur letzten Station
als Frachtführer, von da an nur als Spediteur haftet. Bei
einem Transporte auf Grund eines durchgehenden Fracht
briefes, wenn derselbe sich auf mehreren Strecken bewegt,
haften dem Beschädigten die erste und die letzte Bahn,
welche das Gut übernommen, sowie diejenige Bahn, auf
deren Strecke der Schaden sich ereignet hat. Der Kläger
hat das Wahlrecht, welches mit Erhebung der Klage er
lischt. Gegen eine andere Bahn kann ein solcher Ein
spruch nur einredeweise geltend gemacht werden, wenn die
Bahn aus demselben Frachtverträge den Beschädigten klagt.
Zu viel erhobene Fracht kann von der Partei, zu wenig
erhobene Fracht von der Eisenbahn eingefordert werden.
Dieser Anspruch verjährt in einem Jahre, so ferne er auf
eine unrichtige Tarifirung- oder auf Fehler bei der Be
rechnung gestützt wird. Die Verjährung beginnt mit der
Zahlung-, Diese kurze Verjährungsfrist hat im praktischen
Rechtsverkehre große Unbilligkeiten gezeitigt, indem während
dieser Frist die Antwort auf eine schriftliche Reclamation
bei der Bahn noch nicht erfolgt und nach eingelangter
Reclamation das Klagerecht durch Verjährung erloschen
war. Das neue Recht bestimmt nun im Widerspruche mit
dem Berner Uebereinkommen, dass die schriftliche An
meldung des Anspruches bei der Bahn die Verjährung- des
Fracht-Rückerstattung-sanspruches hemme. Erg-eht auf die
Reclamation ein abschlägig-er Bescheid, so läuft die ge
hemmte Verjährung vom Tage der Zustellung- des schrift
lichen Bescheides an den Änmeldenden und von der Rück
stellung- der von ihm bei der Anmeldung- etwa angeschlossenen
Beweisstücke weiter. Dieser Hemmungsgrund soll auch auf
die Verjährungsfrist der Klage Anwendung finden, welche
gegen den Frachtführer wegen Verlustes, Beschädigung,
Minderung oder verspäteter Ablieferung des Gutes erhoben
werden kann. ^)ie Vorschriften des Eisenbahnfrachtrechtes
sind zwingendes Recht. Bestimmungen, welche diesen Vor-