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Allerdings müssen sie bei ihren Lieferungen mit der Sorg
falt eines ordentlichen Kaufmannes verfahren und sind ge-
nöthigt, ihren Geschäftsbetrieb auf eine höhere kaufmännische
Stufe zu stellen. Las Gesetz will ihnen die kaufmännischen
Vortheile des Handelsgeschäftes verschaffen, es hält sie aber
auch an, die Pflichten desselben zu erfüllen.
Das neue deutsche Recht hat also den Kreis der Kauf
leute erweitert.*) Das Gesetz ist aber in seinen Bestrebungen
nicht weit genug gegangen und hat vor kaufmännischen
Unternehmungen der Land- und Forstwirthschaft vorzeitig
Halt gemacht. In der Erfindung des facultativen Kaufmannes
liegt eine ungerechte Begünstigung der agrarischen Groß
industrie. Dagegen liegt in der Ausschließung der Hand
werker von der Vollkaufmannsqualität eine weise Ein
schränkung des Gesetzgebers, welcher jenem Principe die
gefährliche Spitze abbrechen wollte, welches das Wesen
eines Kaufmannes nach dem Gegenstände seines Unternehmens
bestimmt. Die Schaffung eines neuen Maßstabes für den
Kaufmannsbegriff, welche in der kaufmännischen Geschäfts
führung eines Gewerbebetriebes gelegen ist, und die Coordi-
nirung desselben dem alten Kaufmannsbegriffe ist ein legis
lativer Fortschritt, welcher den Keim einer neuen Rechts
entwickelung enthält, ein schöpferischer Gedanke, welcher
erst ausreifen muss, um grundlegend für eine neue Begriffs
bestimmung des Kaufmannes zu wirken.
Zweites Capitel.
Das Geltungsgebiet des Handelsrechtes.
Trotz der Erweiterung des Kaufmannsbegriffes, trotz
der Unterstellung neuer Unternehmerkategorien unter das
Handelsrecht hat das neue Recht die i endenz, seinen
Geltungsbereich einzuschränken. Mit demselben Eifer,
mit welchem das neue Recht bemüht ist, wirthschaftlich höher
stehende Unternehmerformen in seinen Geltungsbereich ein-
*) In diesem Zusammenhänge soll auch erwähnt werden, dass das neuer
Handelsrecht das Erfordernis der Einwilligung des Ehemannes zu dem Handels-
gewerbe der Ehefrau fallen gelassen hat.