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Vortrages in sämmtlichen Unterrichtsfächern geregelt sowie die speciell
praktische Schulung der Hörer im Sinne der Intentionen des hohen
k. k. Handelsministeriums besprochen wurde.
Zur Ergänzung des Lehrkörpers für das nächste Studienjahr
wurden bestellt:
Herr Alexander Freud für Transport- und Tarifwesen;
Herr Henry Langridge für englische Sprache;
Herr Dr. Josef Priebsch für italienische und spanische Sprache;
Herr Julius Ziegler für die Handelsfächer.
Das hohe k. u. k. Reichs-Kriegsministerium hat den ordentlichen
Hörern der Export-Akademie, welche militärdienstpflichtig sind, im Sinne
der für die Hörer an österreichischen Hochschulen bestehenden Vor
schriften gestattet, den Einjährig-Freiwilligen-Präsenzdienst bis nach
Beendigung ihrer Studien an der Export-Akademie im Sinne des § 72,
2, beziehungsweise 4 der Wehrvorschriften I. Theil aufschieben zu dürfen.
(Circular-Verordnung im Verordnungsblatt für den Dienstbereich des
k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 14. Mai 1898.)
Die von der Studien-Commission beschlossene, unter X folgende
Studien- und Disciplinar-Ordnung für die Hörer der Export-Akademie
erhielt unter dem 22. Juli d. J. die Genehmigung des hohen k. k. Handels
ministeriums im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium für
Cultus und Unterricht.
Die Direction des k. k. österreichischen Handels-Museums
kann nicht unterlassen, an dieser Stelle allen P. T. Corpora-
tionen, Verwaltungen und Personen, welche die Export-
Akademie des k. k. österreichischen Handels-Museums durch
Stiftungen, Widmungen und Spenden förderten oder den Be
such ihrer Etablissements durch die Hörer der Anstalt ge
statteten, den verbindlichsten und wärmsten Dank zum Aus
druck zu bringen.
X. Provisorische
Studien- und Disciplinar-Ordnung
für die
Hörer der Export-Akademie
des
k. k. österreichischen Handels-Museums.
§ 1. Die Leitung der Studien sowie die Aufsicht und Disciplinar-
gewalt über die Hörer der Export-Akademie steht dem Director sowie
in dessen Vertretung dem Vicedirector des k. k. österreichischen