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V. Lebensalter.
17— 18 Jahre
18- 19 „
19— 20 „
20- 21 „
21—22
22— 23 „
23— 24
24— 25
über 30 „
VI. Nach dem Wohnorte der Eltern.
Ortsangehörige
Auswärtige
VII. Nach dem Berufe der Eltern.
Söhne von Kaufleuten und Industriellen
„ „ Gewerbetreibenden
,, ,, Landwdrthen
„ „ Officieren und Beamten
,, ,, Lehrern
,, ,, Advocaten
VIII. Vorbildung.
Absolventen von Gymnasien
„ Realschulen
,, ,, höheren Handelsschulen (Hand.-Alcad.
„ „ anderen Lehranstalten
Außerordentliche Hörer
IX. Praktische Thätigkeit vor der Inscription.
Als Kaufmann im Inlande •
„ „ „ Auslande
„ Beamter
,, Officier
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