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tagen muss dem Lehrlinge die zum Besuche des Gottes
dienstes erforderliche Zeit gewährt werden.*) Der Lehrer ist
verpflichtet, dem Lehrlinge unter 18 Jahren zum Besuche
einer Fortbildungsschule die erforderliche Zeit zu gewähren.,
Der Lehrvertrag wird vom Gesetze als ein im überwiegenden
Interesse des Lehrlings abgeschlossener Vertrag angesehen.
Er kann mündlich geschlossen werden, er berechtigt aber
nur dann den Chef, Ansprüche wegen unbefugten Austrittes,
geltend zu machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich abge-,
schlossen ist, eine juristische Ausnahmsbestimmung, welcher
jeder rationable Grund mangelt.
Die Lehrzeit wird mangels einer Vereinbarung durch
die Ortsvorschriften, eventuell durch den Ortsgebrauch be
stimmt. Der Beginn der Lehrzeit gilt als Probezeit. Sie
dauert einen Monat und kann vertragsmäßig nicht länger als
für drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann der
Lehrvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt
werden. Nach dieser Zeit gelten die gesetzlichen Vorschriften
über die Kündigung der Handlungsgehilfen. Der Tod des
Lehrherrn gibt beiden Theilen das Recht der sofortigen
Kündigung innerhalb eines Monates. Auch für Lehrlinge gilt
das Concurrenzverbot in demselben Umfange wie. für Hand
lungsgehilfen. Die Concurrenzclausel der Handlungslehrlinge
ist denselben Einschränkungen unterworfen wie die der Hand
lungsgehilfen. Die schriftliche Erklärung des dispositionsfähi
gen Lehrlings oder seines gesetzlichen Vertreters, dass der
Lehrling zu einem anderen Gewerbe oder Berufe übergehen
werde, gibt ihm das Recht, das Lehrverhältnis nach Ablauf
eines Monates für beendigt zu erklären. Tritt der Lehrling ent
gegen seiner Erklärung vor neun Monaten in ein anderes Ge
schäft als Lehrling oder Handelsgehilfe ein, so wird er dem
Lehrherrn ersatzpflichtig für den durch die Beendigung des
Lehr Verhältnisses entstandenen Schaden. Der neue Lehrherr,
welcher hievon Kenntnis hatte, haftet für den Schaden solida
risch. Der Lehrling hat nach beendigtem Lehrverhältnisse das
Recht auf ein schriftliches Zeugnis des Lehrherrn über die
*) Die Verletzung dieser Pflichten unterliegt gleichfalls einer Geldstrafe
bis zu 150 Mark. -