Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

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tagen muss dem Lehrlinge die zum Besuche des Gottes 
dienstes erforderliche Zeit gewährt werden.*) Der Lehrer ist 
verpflichtet, dem Lehrlinge unter 18 Jahren zum Besuche 
einer Fortbildungsschule die erforderliche Zeit zu gewähren., 
Der Lehrvertrag wird vom Gesetze als ein im überwiegenden 
Interesse des Lehrlings abgeschlossener Vertrag angesehen. 
Er kann mündlich geschlossen werden, er berechtigt aber 
nur dann den Chef, Ansprüche wegen unbefugten Austrittes, 
geltend zu machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich abge-, 
schlossen ist, eine juristische Ausnahmsbestimmung, welcher 
jeder rationable Grund mangelt. 
Die Lehrzeit wird mangels einer Vereinbarung durch 
die Ortsvorschriften, eventuell durch den Ortsgebrauch be 
stimmt. Der Beginn der Lehrzeit gilt als Probezeit. Sie 
dauert einen Monat und kann vertragsmäßig nicht länger als 
für drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann der 
Lehrvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt 
werden. Nach dieser Zeit gelten die gesetzlichen Vorschriften 
über die Kündigung der Handlungsgehilfen. Der Tod des 
Lehrherrn gibt beiden Theilen das Recht der sofortigen 
Kündigung innerhalb eines Monates. Auch für Lehrlinge gilt 
das Concurrenzverbot in demselben Umfange wie. für Hand 
lungsgehilfen. Die Concurrenzclausel der Handlungslehrlinge 
ist denselben Einschränkungen unterworfen wie die der Hand 
lungsgehilfen. Die schriftliche Erklärung des dispositionsfähi 
gen Lehrlings oder seines gesetzlichen Vertreters, dass der 
Lehrling zu einem anderen Gewerbe oder Berufe übergehen 
werde, gibt ihm das Recht, das Lehrverhältnis nach Ablauf 
eines Monates für beendigt zu erklären. Tritt der Lehrling ent 
gegen seiner Erklärung vor neun Monaten in ein anderes Ge 
schäft als Lehrling oder Handelsgehilfe ein, so wird er dem 
Lehrherrn ersatzpflichtig für den durch die Beendigung des 
Lehr Verhältnisses entstandenen Schaden. Der neue Lehrherr, 
welcher hievon Kenntnis hatte, haftet für den Schaden solida 
risch. Der Lehrling hat nach beendigtem Lehrverhältnisse das 
Recht auf ein schriftliches Zeugnis des Lehrherrn über die 
*) Die Verletzung dieser Pflichten unterliegt gleichfalls einer Geldstrafe 
bis zu 150 Mark. -
	        
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