Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

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Abrechnung über die zu zahlenden Provisionen findet am 
Schlüsse eines jeden Kalenderhalbjahres statt. Handlungs 
agenten, welche für einen bestimmten Rayon bestellt sind, 
haben ein Recht auf die Provision auch für solche Geschäfte, 
welche in dem Rayon ohne ihre Mitwirkung für den Ge 
schäftsherrn abgeschlossen wurden. Plinen Ersatz für Kosten 
und Auslagen, welche in dem regelmäßigen Geschäftsbetriebe 
entstanden sind, kann der Agent normalerweise nicht bean 
spruchen. Das Gesetz verleiht dem Agenten das Recht auf 
einen Buchauszug über die provisionspflichtigen Geschäfte. 
Diese Vorschriften sind nicht zwingendes Recht, es steht den 
Parteien frei, andere Vereinbarungen zu treffen. Ueber die 
Endigung des Agenturverhältnisses entscheidet in erster Linie 
der Vertrag. Ist er für unbestimmte Zeit eingegangen, so 
kann er gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist dieselbe 
wie die der Handlungsgehilfen, sechs Wochen vor Ablauf 
eines Kalendervierteljahres. Wichtige Gründe gestatten die 
sofortige Auflösung des Verhältnisses. 
Der Handelsmäkler ist, wie erwähnt, eine Person, 
welche gewerbsmäßig, ohne auf Grund eines Vertragsverhält- 
nisses ständig damit betraut zu sein, Verträge über Anschaffung 
oder Veräußerung von Waren, Werthpapieren, Überversiche 
rungen, Gütertransporte, Bodmerei, Schiffsmiethe oder sonstige 
Gegenstände des Handelsverkehres vermittelt. Der deutsche 
Handelsmäkler unterscheidet sich von dem österreichischen 
wesentlich dadurch, dass er Privatperson und nicht Amts 
person ist. Es wird in Deutschland fernerhin keine amtlichen 
Handelsmäkler geben. Die Bestimmungen des neuen Handels 
gesetzbuches über den Handelsmäkler, die Regelung seiner 
Rechte und Pflichten decken sich so ziemlich mit der Regelung 
des österreichischen Rechtes, wenn man von den auf die Amts 
stellung bezüglichen oder auf dieselben zurückzuführenden 
Bestimmungen absieht. Die Verpflichtung über die Zustellung 
der Schlussnoten, über die Aufbewahrung der Proben, über 
die Führung eines Tagebuches, die Verpflichtung, Auszüge 
aus dem Tagebuche den Parteien auf Verlangen zu geben, 
die Bestimmungen über die Schadenersatzpflicht bei Ver 
schulden und die Normen über den anonymen Geschäfts 
abschluss sind im Wesen die gleichen wie bei uns. Ebenso steht
	        
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