Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

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winne, die Betheiligung; am Verluste kann vertragsmäßig 
ausgeschlossen werden. Die Bestimmungen über die Ver 
mögensrechte und Controlrechte des stillen Gesellschafters, 
über die ausschließliche Geschäftsführung und Vertretung 
durch den Complementär, über die Kündigung und Auf 
lösung dieser Gesellschaft stimmen mit dem alten Rechte 
überein. Neu ist, dass der Name eines stillen Gesellschafters 
in der Firma des Handelsgewerbes, allerdings nicht in einer 
neuen, enthalten sein darf, ohne dass der stille Gesellschafter 
den Gläubigern der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt 
haftet. 
Siebentes Capitel. 
Die Actiengesellschaften. 
Die Entwickelung des deutschen Actienrechtes ist für 
das Actienwesen von hervorragender Bedeutung. Das neue 
Handelsgesetzbuch hat an den Bestimmungen der Actien- 
gesetznovelle des Jahres 1884 wohl Verbesserungen vor- 
genommen, an den grundlegenden Bestimmungen derselben 
aber wenig geändert. Manche Schärfen des Kampfgesetzes 
aus dem Jahre 1884 erscheinen gemildert, Details wurden 
verbessert, aber das System des deutschen Actienrechtes ist 
im Großen das alte geblieben. Heute bildet das deutsche 
Actienrecht das Vorbild jeder Reformbewegung auf dem Ge 
biete des Actienwesens. Am deutlichsten bezeugen dies die 
»Documente zur russischen Actienreform« aus dem 
Jahre 1898. Dieser originelle und ausgezeichnete Actiengesetz- 
entwurf schließt sich in den wesentlichen Partien an das deutsche 
Actienrecht an und bemerkt über sein Verhältnis zur Actien- 
gesetzgebung Deutschlands, wie sich dieselbe im Handels 
gesetzbuche aus dem Jahre 1897 darstellt, Folgendes: »Die 
Actiengesetzgebung Deutschlands ist das letzte Wort der 
gesetzgeberischen Erfahrung und Technik, sie ist zugleich 
eine Frucht der unvergleichlich reichen Literatur des Actien 
rechtes und der belehrenden Versuche auf dem Gebiete der 
Actienpolitik, welche Deutschland vom Jahre 1861 ange- 
fang'en unternommen hat. Man kann wohl sagen, dass in 
keinem Lande die positiven und negativen Seiten des Actien-
	        
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