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recht in Bezug auf die Bücher, Schriften und die Gasse der
Gesellschaft. Der Revisionsbericht wird beim Handelsregister
eingereicht; derselbe ist vom Vorstände als Gegenstand der
Beschlussfassung bei der Berufung der nächsten General
versammlung anzukündigen. Die Antragsteller sind der Ge
sellschaft solidarisch schadenersatzpflichtig- für den durch
ihren Antrag der Gesellschaft zugefügten Schaden, wenn der
Antrag auf Bestellung der Revision abgelehnt wird, oder wenn
die Prüfung ihren Antrag als unbegründet erscheinen lässt.
Eine gleiche Minorität hat unter den früheren Voraus
setzungen das Recht, zu verlangen, dass der Anspruch der
Gesellschaft gegen die Gründer und die durch die Grün
dung der Gesellschaft gegenüber verpflichtet gewordenen
Personen oder aus der Geschäftsführung gegen Vor
stands- und Aufsichtsrathsmitglieder im Rechtswege
geltend gemacht werde, ebenso dass die von ihr bezeichneten
Personen durch das Gericht als ihre Vertreter zur Führung
des Rechtsstreites bestellt werden. Die .Klage muss binnen drei
Monaten vom Tage der Generalversammlung eingebracht wer
den. Die Minorität haftet solidarisch für den Schaden, welcher
durch ihre böswillige Handlungsweise den Beklagten entsteht.
Ein solcher Process kann von der Gesellschaft nur dann im
Wege eines Verzichtes beigelegt werden, wenn von der Mi
norität so viel Aktionäre dieser Erledigung des Rechtsstreites
zustimmen, dass die übrig bleibenden Actionäre nicht mehr
als den zehnten Theil des Grundcapitals repräsentiren.
Jeder Beschluss der Generalversammlung, welcher einen
Statutenbruch oder eine Gesetzesverletzung involvirt,
unterliegt der Anfechtung mittels Klage, welche in einem
Monate erhoben werden muss. Dieses Anfechtungsrecht
steht dem einzelnen Actionär zu, wenn er gegen diesen
Beschluss in der Generalversammlung protestirt hat, oder
wenn er rechtswidrigerweise von der Generalversammlung
ausgeschlossen war. Soll der Statutenbruch oder die Ge
setzesverletzung darin bestehen, dass Abschreibungen oder
.Rücklagen über das durch das Statut oder das Gesetz erlaubte
Maß vorgenommen wurden, so steht die Anfechtungsklage
nicht jedem Actionär, sondern nur demjenigen, dessen Actien
den zwanzigsten Theil des Grundcapitals repräsentiren,