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Bestimmungen nebeneinander, neben dem Begriffe der
Handelsgeschäfte die Bestimmungen über den Abschluss und
über die Erfüllung handelsrechtlicher Verträge, das so
genannte handelsrechtliche Obligationen recht, daneben auch
das handelsrechtliche Sachenrecht mit seinen Bestimmungen
über den dringlichen Rechtserwerb im Handelsrechte. In
diesem Buche war nun dem Gesetzgeber Gelegenheit ge
boten, seine Tendenzen zu verwirklichen; die Concordanz
zwischen bürg-erlichem und Handelsrechte wurde zwar zumeist
in der Art durchgeführt, dass die besseren Rechtssätze und
die dem Verkehre entsprechenderen Normen des Handels
rechtes, so die Normen über den Abschluss und Erfüllung
von Verträgen, vom allgemeinen deutschen bürgerlichen Ge
setzbuche recipirt wurden und deshalb einfach aus dem Han
delsrechte gestrichen werden konnten. Damit verband der Ge
setzgeber eine Restriction des Geltungsgebietes des neuen
deutschen Handelsrechtes. Die socialen Grenzen wurden enger
gesteckt. In welchem Maße dies gelungen ist, zeigen die früheren
Ausführungen über das Geltungsgebiet des neuen Handels
rechtes. Die Neuregelung des vierten Buches ist aber auch,
abgesehen von dieser heilsamen Einschränkung des Geltungs
gebietes des Handelsrechtes, eine sehr verdienstliche. Die
Grundlagen sind auch hier im Wesen die gleichen geblieben.
Allein der Gesetzgeber hat es verstanden, das Ergebnis
jahrelanger wissenschaftlicher Forschung und die oft classi-
sche Rechtssprechung der höchsten deutschen Gerichtshöfe
in sehr geschickter Weise zu verwerthen. Das neue deutsche
Recht hat seine Bestimmungen den modernen Bedürf
nissen eines gesteigerten Verkehres angepasst, es hat Streit
fragen gelöst, Zweifel beseitigt, Lücken ausgefüllt und be
deutet in der Entwickelung des Handelsrechtes eine hervor
ragende Etappe.
Auch nach neuem Rechte kann man die Handels
geschäfte in Grundhandelsgeschäfte und Hilfshandels
geschäfte eintheilen. Nur die weitere Untertheilung des alten
Rechtes, welches die Grundhandelsgeschäfte in absolute und
relative unterschied, je nachdem das Geschäft als einzelnes
oder nur im gewerbsmäßigen Betriebe äIs Handelsgeschäft
erschien, ist weggefallen. Absolute Handelsgeschäfte gibt es