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ihrem Aufgehen in den Saldo werden im Gesetze nicht ge
löst. Ja, die Grundfrage, was denn ein Conto-Corrent ist,
wird mit. den übrigen, zahlreichen, überaus controversen
Fragen der Lösung durch Rechtssprechung und Wissen
schaft Vorbehalten. Das einzige Moment, welches vom Ge
setze als essentielles Merkmal hervorgehoben wird, das sub-
jective Erfordernis, dass beide Contrahenten Kaufleute sein
müssen, legt dem Verkehre Fesseln an, welche dieser nicht
verträgt.
Das neue Gesetz hat insofern verdienstlich gewirkt,
als es dieses subjective Erfordernis der beiderseitigen Kauf
mannsqualität beider Contrahenten beseitigt hat. Das
Conto-Corrent ist nach dem Gesetze auch zwischen Kauf
leuten und Nichtkaufleuten möglich. Das Gesetz will ferner
den von der Wissenschaft festgestellten Begriff des Conto-
Correntes rectificiren, welche in demselben einen gegenseitigen
Creditgewährungsvertrag erblickt; Zweck des Conto-Correntes
ist vielmehr die »Vereinfachung der Beziehungen aus einer
dauernden Geschäftsverbindung durch periodische Fest
setzung eines einzigen Forderungspostens an Stelle der vielen
gegenseitigen Ansprüche«, ein Clearing unter Zweien. Das
Gesetz definirt das Conto-Corrent als jene Art von Geschäfts
verbindung mit einem Kaufmanne, der zufolge die. aus der
Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und
Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regel
mäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung
des für den einen oder den anderen Th eil sich ergebenden
Ueberschusses ausgeglichen wird. Es wird also auch in Hin
kunft nicht jeder Contoauszug die Bescheinigung eines Conto-
Correntes bilden. Nicht jede laufende Rechnung im gewöhn
lichen Verstände des Wortes ist ein Conto-Corrent; beiden
Theilen müssen in der Epoche gegenseitig Ansprüche zu
stehen, welche während der Rechnungsperiode vertrags
mäßig verzinst werden, und welche nach Ablauf der
Rechnungsperiode verrechnet werden sollen, so dass an ihre
Stelle die vollständige Ausgleichung oder das Guthaben des
einen Theiles tritt; trotz der gegentheiligen Versicherung
des Motivenberichtes ist nach dem Gesetze das Conto-
Corrent ein gegenseitiger Creditgewährungsvertrag.