Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

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Viele Fragen der Conto-Corrent-Lehre wurden auch durch 
das Gesetz nicht geregelt, so z. B. nicht der Einfluss des Conto- 
Corr ent-Verkehr es auf die einzelne Schuldpost vor der Ver 
rechnung. Auch die Wirkungen der Verrechnungen sind nicht 
deutlich hervorgehoben. Die Statuirung des je der zeitigen ein 
seitigen Rücktrittsrechtes vom Conto-Corrent-Vertrage für 
beide Theile ist namentlich im Verkehre der Geschäftsleute mit 
Banken keine ungefährliche Norm, insbesondere wenn man 
sich vor Augen hält, dass diesen Conto-Corrent-Contrahenten 
öfters gesetzliche Pfandrechte oder Retentionsrechte an ander 
weitig deponirten Gegenständen des Gegentheiles zustehen. 
Insolvenzen können hierdurch gezeitigt werden, und der miss 
bräuchlichen Anwendung des geschäftlichen Uebergewichtes 
kann durch diese Bestimmung leicht Vorschub geleistet 
werden. Allerdings soll das Gesetz nur »im Zweifel« gelten. 
Doch wie leicht kann in kritischen Zeiten ein solcher ent 
stehen? 
B. Die kaufmännischen Werthpapiere. 
In erster Linie kommt die kaufmännische Anweisung 
in Betracht. Das Verhältnis zwischen Handelsrecht und Civil- 
recht ist in Deutschland ein anderes wie bei uns. Das neue 
deutsche bürgerliche Gesetzbuch hat ein Anweisungsrecht ge 
schaffen, welches modernen Bedürfnissen viel entsprechender 
ist als die Anweisung unseres bürgerlichen Rechtes. Der Unter 
schied der bürgerlichen und der kaufmännischen Anweisung 
nach deutschem Rechte beruht hauptsächlich auf der Indossa- 
bilität der kaufmännischen Anweisung. Die Civil-Anweisung 
ist nicht indossabel. Nichtsdestoweniger weist auch das kauf 
männische Anweisungsrecht Deutschlands gegenüber unserem 
kaufmännischen Anweisungsrechte manche Verschiedenheiten 
auf. Das österreichische Handelsrecht legt das Hauptgewicht 
auf die Kaufmannsqualität des Ausstellers seiner Anweisung. 
Das deutsche Recht respectirt die Kaufmannsqualität des 
Bezogenen und sieht von der Qualität des Ausstellers ab. 
Die an Ordre gestellte Anweisung auf einen Kaufmann ist 
unter der Voraussetzung, dass sie über eine Leistung von 
Geld, Papieren oder anderer vertretbarer Sachen ausgestellt 
ist, und dass die Leistung von einer Gegenleistung nicht ab-
	        
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