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hängig gemacht wird, indossabel. Nach österreichischem
Rechte muss eine solche Anweisung von einem Kaufmanne
ausgestellt sein. Auf -wen sie lautet, ist bei uns gleichgiltig.
Wer eine Anweisung annimmt, ist nach deutschem Rechte
zur Zahlung verpflichtet, er mag Kaufmann sein oder nicht.
Die Annahme muss jedoch schriftlich auf der Anweisung
erfolgen. Das österreichische Handelsrecht kennt auch die
mündliche Anweisung und das mündliche Accept einer
Anweisung. Beides ist dem deutschen Rechte unbekannt.
Zum Begriffe der deutschen Anweisung gehört eine Ur
kunde, in welcher jemand einen anderen anweist, Geld,
Werthpapiere oder andere vertretbare Sachen an den Dritten
zu leisten. Nach österreichischem Rechte ist der Begriff der
Anweisung, auch was den Leistungsgegenstand anlangt, unein
geschränkt.
Die Zahl der indossablen Papiere ist die gleiche ge
blieben. Außer den kaufmännischen Anweisungen und Ver
pflichtungsscheinen sind Ladescheine, Lagerscheine von con-
cessionirten Anstalten, Bödmereibriefe und Transports-Ver
sicherungspolizzen'.—- nach österreichischem Rechte nur See-
assecuranzpolizzen — indossabel. Die Bestimmung des alten
Handelsrechtes, welches dem Landesrechte freistellt, neu
indossable Werthpapiere zu creiren, wurde gestrichen.
Das Amor tisations verfahr en war bisher für die
indossablen Papiere nicht gleich. Kaufmännische Anweisungen
und Verpflichtungsscheine wurden nach Wechselrecht amor-
tisirt, die übrigen Werthpapiere nach Landesrecht. Nach
deutschem Rechte gilt für alle kaufmännischen Werthpapiere
ein gleiches Amortisationsverfahren, welches im Wesen
dem Wechsel-Amortisationsverfahren gleichkommt. Vor Amor-
tisirung des Werthpapieres kann der Amortisationswerber
gegen Cautionleistung gemäß der Urkunde vom Schuldner
verlangen. Das Recht des Wechsel-Amortisationswerbers,
welches bisher auch dem Amortisationswerber einer kauf
männischen Anweisung oder eines kaufmännischen Verpflich
tungsscheines zustand, nach Einleitung des Amortisations
verfahrens die Deponirung der Leistung ohne Caution ver
langen zu dürfen, wurde gestrichen.