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gewerbsmäßig; allein ihr Gewerbebetrieb ist nach Art und
Umfang kaufmännisch eingerichtet. Das Gesetz erklärt sie
für registrirungspflichtig, und in dem Momente, in welchem
ihre Firma im Handelsregister erscheint, gilt ihr Gewerbe
als Handelsgewerbe.
Unternehmer, welche ein Handelsgewerbe im eigent
lichen Sinne, also Handelsgeschäfte gewerbsmäßig betreiben,
sind Kaufleute und deshalb registrirungspflichtig. Unter
nehmer, welche ein Gewerbe nach kaufmännischer Art be
treiben, sind registrirungspflichtig, und weil ihre Firma
im Handelsregister erscheint, sind sie Kaufleute und ihr
Gewerbe ein Handelsgewerbe. Dort ist die Firma die Folge
des Handelsgewerbes, hier ist die Qualität des Gewerbes als
Handelsgewerbe die Folge der Registrirung; was dort als
Ursache der Firma erscheint, erscheint hier als Folge der
Firmirung. Eine Unterscheidung, welche bei der Differen-
zirung der Voll- und Kleinkaufleute eine große Rolle spielt;
es gibt wohl Kleinkaufleute unter den Unternehmern, welche
Handelsgeschäfte gewerbsmäßig betreiben, es gibt aber
keine Kleinkaufleute der zweiten Gruppe.
Der zweiten Kategorie von Handelsgewerben wurde
bisher die Kaufmannsqualität nicht verliehen, zum Xachtheile
ihres geschäftlichen Prestige, aber auch oft zum Xachtheile
ihrer Gläubiger und ihrer Angestellten. Die sogenannten ver
arbeitenden Urproducenten waren wirthschaftlich Großkauf
leute, rechtlich Nichtkaufleute; von nun an sollen sie Groß
kaufleute werden.
Zu diesen neu geschaffenen Kaufleuten gesellt sich noch
die große Anzahl jener Unternehmer, deren Gewerbebetrieb
sich auf unbewegliche Sachen bezieht und kaufmännisch
organisirt ist. Unbewegliche Sachen sind nach neuem
R echte nicht mehr vom Handelsrechte ausgeschlossen.
Jeder größere Bauunternehmer kann von nun an rite Kauf
mann werden, allerdings auch der Güterschlächter. Der Kreis
der Kaufleute ist also nach neuem Rechte ein viel
größerer geworden, nicht wegen eines Gebotes der juristi
schen Geometrie, sondern im Interesse der rechtlichen Gleich
stellung social und ökonomisch gleichwerthiger Unternehmer
lind der von ihnen abhängigen Interessentengruppen.
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