Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

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Neuntes Capitel. 
Der Handelskauf. 
Der Begriff des Handelskaufes ist, wie bereits erwähnt, 
ein anderer, geworden. Bei einem Handelskäufe muss jetzt 
mindestens ein Kaufmann betheiligt sein. Es muss ferner der 
Kauf öder der Verkauf im Betriebe des Handelsgewerbes 
erfolgen. Privatkäufe -und Verkäufe, welche ein Kaufmann 
außerhalb seines Gewerbes vornimmt, fallen nicht unter das 
Handelsrecht, sondern unter das bürgerliche. Recht. Der 
Begriff des Plandelskaufes erleidet nach neuem Rechte 
noch eine ausdrücklich im Gesetze ausgesprochene Ein 
schränkung, welche nach früherem Rechte bestritten war. 
Der Gegenstand muss sich nämlich auf eine Ware oder auf 
ein Werthpapier beziehen. Kur jener Kauf also, welcher über 
eine Ware oder ein Werthpapier von einem Kaufmanne 
oder an einen Kaufmann in dessen handelsgewerblichem 
Betriebe erfolgt, ist ein Handelskauf im Sinne des neuen 
Handelsrechtes, und nur dieser unterliegt den handelsrechtlichen 
Normen. Diese enthalten keine vollständige Lösung der auf 
den Kauf bezüglichen Verhältnisse. Das Handelsrecht regelt 
einige besonders wichtige Partien der Lehre vom Kaufe. 
Die rechtliche Unterlage dieser Lehre bildet aber das neue 
bürgerliche Recht, welches in Deutschland gleichfalls eine 
Äenderung erfuhr. Da das neue bürgerliche Recht moderner 
ist als das alte Civürccht und viele Rechtssätze des früheren 
Handelsrechtes recipirt hat, sind über den Handelskauf im 
neuen deutschen Handelsgesetzbuche nicht zu viele Be 
stimmungen enthalten. Im Handelsrechte erscheint nur die 
Differenz, durch welche sieh der Handelskauf vom neuen 
bürgerlichen Kaufe unterscheidet. Will man aber eine Parallele 
zwischen dem österreichischen Rechtszustande, betreffend 
den Handelskauf, und dem deutschen ziehen, so darf man 
sich nicht mit der Darstellung der neuen Handelsrechtssätze 
allein begnügen, sondern muss auch Unterschiede gegenüber dem 
neuen bürgerlichen Rechte, soweit dieses auch für den Han 
delskauf gilt, hervorheben, um ein vollständiges Bild der 
Verschiedenheit zwischen unserem und dem deutschen Han 
delsrechte zu erlangen.
	        
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