Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K.K. Österreichischen Handels-Museums (1)

7.8. 
zug ist für jeden Fall dem Käufer mitzutheilen. Sind diese 
Mittheilungen unthunlich, dann dürfen sie entfallen. Hat ihre 
Unterlassung dem Verkäufer einen Schaden zugefügt, so ist 
der Verkäufer zum Schadenersatz verpflichtet. 
Eine besondere Regelung erhielt im neuen Rechte der 
Specificationskauf. Verkäufer und Käufer sind hierbei 
einig über Quantität, Qualität und Preis. Im Eisenhandel sind 
insbesondere derartige Kaufabschlüsse gebräuchlich, wo ein 
Grundpreis in Bezug auf Quantität und Qualität der Ware 
zwischen den Contrahenten festgesetzt wird, dem Käufer aber 
die Wahl zwischen verschiedenen, nach Form und Maß ver 
schiedenen Eisengattungen frei bleibt. Was ist Rechtens, 
wenn der Käufer trotz der Aufforderung des Verkäufers eine 
Specification nicht vornimmt? Die Specification muss doch vor 
dem Lieferungstermine erfolgen, weil die Herstellung der 
geforderten Eisengattungen, naturgemäß oft längerer Zeit 
bedarf. In der deutschen Rechtssprechung wurde der mit 
der Specification säumige Käufer als im Verzüge befindlich 
angesehen. Der Verkäufer hatte das Recht, die nicht specificirte 
Ware zu verkaufen. Hierbei wurde entweder dem neuen Käufer 
die Specificationsbefugnis eingeräumt, oder der Verkäufer 
konnte jenen Kaufpreis verlangen, welcher sich bei der billigsten 
Specification ergeben hätte. Da die nicht specificirte Ware 
meistens einen geringeren Preis hat als die specificirte, so war 
die Rechtslage des Verkäufers, welcher einen Selbsthilfeverkauf 
vornehmen wollte, verschlechtert. Das neue Recht gibt dem 
Verkäufer die Befugnis, entweder selbst die Specification 
vorzunehmen, oder jene Rechte auszuüben, welche dem 
Verkäufer im Falle des Erfüllungsverzuges des Käufers zu 
stehen. 
Der Erfüllungsverzug. Käufer und Verkäufer werden 
nach geltendem Rechte nicht gleich behandelt. Dem K äufer, 
welchem der Verkäufer die Ware nicht liefert, steht ein drei 
faches Wcahlrecht zu. Er hat das Recht auf Erfüllung und 
Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung, oder auf Schaden 
ersatz wegen Nichterfüllung, oder auf Rücktritt vom Vertrage. 
Dieses dreifache Wahlrecht steht dem Verkäufer, wenn der 
Kaufpreis nicht rechtzeitig berichtigt wird, nur dann zu, 
wenn die Ware dem Käufer noch nicht übergeben wurde,
	        
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