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eigene Rechnung gemietheter Transportmittel besorgte, nebst
der Fracht Provision und Kosten verlangen. Eine zweite
Spielart des geltenden Rechtes betrifft die Aversional-
Spedition, jene Art der Spedition, bei welcher sich der
Spediteur über bestimmte Sätze der Transportkosten mit
dem Absender einigt. Er haftete nicht nur für die Wahl der
Zwischenspediteure und Frachtführer, sondern für diese selbst.
Auf eine Provision hatte der Spediteur nur im Falle besonderer
Vereinbarung Anspruch. Den letzteren Fall behandelt das neue
Recht als Frachtvertrag'. Der Spediteur hat die Rechte und
Pflichten eines Frachtführers, wenn er sich mit dem Versender
über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten einigt. Er
haftet nicht, wie früher, für den Frachtführer, sondern als
Frachtführer. Die erste Spielart, der Spedition mit
auf eigene Rechnung gemietheten Transportmitteln, er
scheint gestrichen. Dafür regelt eine neue Bestimmung die
sogenannten Sammelladungen. Die Sammelladung bewirkt
den Transport eines Gutes zusammen mit den Gütern
anderer Versender auf Grund eines einheitlichen, für Rechnung
des Spediteurs über die Sammelladung geschlossenen Fracht
vertrages. Für Sammelladungen soll nun der Spediteur wie
ein Frachtführer haften, ohne Rücksicht darauf, ob er
sich über einen gewissen Normalsatz der Beförderungs
kosten mit dem Versender geeinigt hat oder nicht. Merk
würdig sind die Bestimmungen über den Anspruch des
Spediteurs auf die Fracht im Falle einer Sammelladung.
Das Gesetz gibt dem Spediteur das Recht auf eine den
Umständen nach angemessene Fracht und bezeichnet
als Maximum die Stückgutfracht. Das Gesetz lehnt es
ab, wie der Motivenbericht ausdrücklich hervorhebt, dem
Spediteur bloß das Recht auf einen proportionalen Theil der
Gesammtfrächt der Sammelladung nebst Provision zuzusprechen.
Es begünstigt die Sammelladungsspediteure und will ihnen
eine Quote der durch die Sammelladung erzielten Ersparnisse
an Fracht zuschanzen. Diese Regelung scheint, abgesehen
von dem ihr anhaftenden Mangel an Präcision, unrichtig zu
sein. Sie bedeutet einen Bruch mit den Principien, dass der
Vortheil, welchen ein Commissionär erzielt, dem Committenten
zugute zu kommen hat.