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sein kann, seine Rechtssphäre durch Privatvereinbarungen
nicht zu verschlechtern gewillt ist.
Die Rechte des Einlagerers beziehen sich auf das Lager
geld sowie auf die Lagerkosten. Zu diesen zählen die Aus
lagen für Fracht und Zölle und die sonst für das Gut ge
machten Aufwendungen. Bezüglich der Fälligkeit dieser
Ansprüche statuirt das Gesetz, dass Barauslagen sofort
fällig sind, die übrigen Lagerkosten nach je drei Monaten
von der Einlieferung. Erfolgt die Rücknahme früher, so tritt
die Fälligkeit mit der Rücknahme ein. Theilweise Rück
nahme bewirkt nur die Fälligkeit eines Theiles der Kosten,
sofern der Rest zur Sicherstellung der übrigen Ansprüche
des Lagerhalters ausreicht. Ein gesetzliches Pfandrecht an
dem Lagergute stellt dem Lagerhalter die Lagerkosten
sicher.
Der Einlagerer kann die Ware jederzeit ohne Kündigungs
frist zurücknehmen. Der Lagerhalter kann die Rücknahme
nur nach Ablauf der bedungenen Lagerzeit verlangen. Ist
eine solche nicht vertragsmäßig bedungen, so braucht
die Rücknahme nicht drei Monate vor der Einlieferung zu
erfolgen. Nach Ablauf dieser drei Monate kann die Lagerzeit
monatlich gekündigt werden. Die Verjährung der Ansprüche
gegen den Lagerhalter richtet sich nach den für das Spedi
tionsgeschäft maßgebenden Vorschriften mit dem Unterschiede,
dass die Verjährung im Falle des gänzlichen Verlustes des
Lagerhalters erst mit dem Ablaufe des Tages beginnt, an
welchem der Lagerhalter dem Einlagerer den Verlust anzeigt.
Das Gesetz behandelt auch die Lagerung ä la rinfusa.
Sie muss ausdrücklich gestattet sein; nur im Falle der aus
drücklich ertheilten Erlaubnis, dass der Lagerhalter die ein
gelagerten vertretbaren Sachen mit Sachen gleicher Art und
Güte vermischen darf, darf sie der Lagerhalter vornehmen. An
dieser Mischung erwirbt er aber nicht das F.igenthum,vielmehr soll
die Mischung Miteigenthum der Eigenthümer der eingelagerten
Ware bleiben. Der Lagerhalter hat jedoch das Recht, jedem
Einlagerer seinen Antheil ohne Genehmigung der übrigen
Miteigenthümcr auszufolgen. Die Vorschriften über das Lager
geschäft kommen nur zur Anwendung auf wirkliche Lager
halter. Auf einen Kaufmann, der in einem auf andere Geschäfte