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selben nahmen elf Professoren zum Zwecke des Studiums der franzö
sischen Sprache und der Handelsfächer theil. Im Jahre 1898 wurde
in Kösmärk ein Ferialcurs für Handelsschulprofessoren mit 41 Theil-
nehmern abgehalten. Diese Curse tragen für die Weiterbildung der
Lehrkräfte an kaufmännischen Unterrichtsanstalten Sorge und haben recht
gute Resultate aufzuweisen.
In Bosnien wurde durch die Landesverwaltung seit dem Jahre
1882 eine ganze Reihe von Handelsschulen ins Leben gerufen. Die
Lehrer an denselben sind Landesbeamte und entstammen den ver
schiedensten Berufszweigen, zum Theile sind es auch frühere Militär
personen. Die Stellen werden ausgeschrieben und von den sich meldenden
Candidaten der in jedem einzelnen Falle passendste gewählt. Eine
specielle Prüfungsvorschrift oder Bildungsanstalt für Handelslehrer besteht
nicht. Einige Candidaten erwerben ihre Kenntnisse und das Befähigungs
zeugnis in Österreich oder Ungarn.
Im Deutschen Reich hat besonders im Königreich Sachsen
das commercielle Unterrichtswesen eine bedeutende Entwicklung
genommen, auch in Bayern hat man diesem Unterrichtszweig größere
Aufmerksamkeit geschenkt; dagegen bekundete Preußen bis in die
neueste Zeit weniger Interesse hiefür, und die Staatsregierung nimmt
im großen ganzen denselben Standpunkt ein, welchen die österreichische
Regierung vor dem Jahre 1886 eingenommen hat; sie steht den
Bestrebungen von Corporationen, Vereinen oder Privaten wohlwollend,
aber nicht direct materiell fördernd gegenüber.
Nur die beiden erstgenannten Staaten, nämlich Bayern und
Sachsen, haben es für nothwendig erachtet, Prüfungsbestimmungen
über die Befähigung zum Lehramte an Handelsschulen zu erlassen.
Die Prüfungsordnung stammt in Bayern aus dem Jahre 1886
und erscheint zuletzt in der kgl. Verordnung vom 21. Januar 1895
aufgenommen, welche alle Prüfungsbestimmungen für das «Lehramt an
humanistischen und technischen Unterrichtsanstalten im Königreich
Bayern» enthält.
Die Prüfungsordnung umfasst folgende
Allgemeine Bestimmungen:
§ 1. Wer an einer humanistischen oder technischen Mittelschule
öffentlichen oder privaten Charakters als Lehrer verwendet werden
will, hat sich den vorschriftsmäßigen Prüfungen zu unterziehen und im
Anschlüsse hieran, soweit dies für einzelne Lehrämter als Vorbedingung
ihrer Erlangung vorgeschrieben ist, ein pädagogisch-didaktisches Seminar
zu besuchen.
§ 2. Die Lehramtsprüfungen werden für den Unterricht in den
einschlägigen Fächern in München abgehalten und zwar regelmäßig