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Beide, Prüfungen sind öffentlich.
Die speciellen Vorschriften für die Lehramtsprüfung lauten:
§ 12. Zulassung zur Prüfung.
Zu der Prüfung werden nur solche Candidaten zugelassen,
welche an der Handelshochschule zu Leipzig als Studierende immatri-
culiert gewesen sind. Die Candidaten, welche die Wahlfähigkeitsprüfung
bestanden haben (§ 7, Nr. 3 der Ordnung für die Handelshochschule),
können die Prüfung schon am Ende des vierten Semesters ablegen.
Die übrigen Studierenden werden erst frühestens am Schluss des
6. Semesters ihres Studiums zugelassen. Von diesen sechs Semestern
können zwei auf anderen deutschen Hochschulen zugebracht sein.
Alle Candidaten müssen nachweisen, dass sie sich an den
kaufmännischen Übungen der Handelshochschule betheiligt
haben.
Die Gymnasialabiturienten haben sich außerdem, sofern sie kein
genügendes Zeugnis im Englischen besitzen, einer Prüfung im Engli
schen zu unterziehen. Dagegen haben diejenigen Kaufleute, welche die
Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligendienst ohne eine Prüfung im
Französischen oder Englischen erlangt haben, sich einer solchen zu
unterwerfen.
Ebenso müssen die Candidaten, welche die Wahlfähigkeitsprüfung
(2. Lehramtsprüfung) bestanden haben (siehe § 7, Nr. 3 der Ordnung
für die Handelshochschule), eine Prüfung in französischer und
englischer Sprache ablegen.
Diese besteht in einer unter Clausur innerhalb zweier Stunden
für jedes Fach auzufertigenden Arbeit und einer mündlichen Prüfung,
in welcher der Candidat eine befriedigende Aussprache und Verständnis
eines leichten modernen Schriftstellers durch Lectüre und Conversation
zu zeigen hat. Es wird hierbei auf jeden Candidaten ungefähr eine
Viertelstunde für jede Sprache gerechnet.
Falls nach vollendetem Studium mehr als sechs Monate ver
strichen sind, hat der Candidat einen Nachweis über seine wesentliche
Beschäftigung und ein amtliches Zeugnis über seinen Lebenswandel
während dieser Zeit beizubringen.
§ 13. Meldung zur Prüfung.
Die Meldungen sind bis zum 1. Januar für den Ostertermin und
bis zum 1. Juni für den Michaelistermin an den Vorsitzenden der
Prüfungscommission einzureichen, von dem die Candidaten Nachricht
über ihre Zulassung und weitere Weisung erhalten.
Der Meldung sind beizufügen:
1. Ein Lebenslauf mit Angabe des Geburtstages und Geburts
ortes, der Religion, des Standes der Filtern und mit einer eingehenden
Darlegung des Bildungsganges des Candidaten.