Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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sind, so wird der Candidat zu der mündlichen Prüfung nicht zu 
gelassen. 
Mündlich wird in allen obligatorischen Fächern geprüft. Es 
können bis zu vier Candidaten gleichzeitig geprüft werden. Die Ge- 
sammtdauer der mündlichen Prüfung in den obligatorischen Fächern 
soll für jeden Candidaten durchschnittlich nicht weniger als 45 Minuten 
betragen. 
§ 16. Probelection. 
Nach bestandener Prüfung haben die Candidaten eine Probe 
lection an der öffentlichen Handelslehranstalt abzuhalten. Das Thema 
dazu wird von der Prüfungscommission bestimmt und 24 Stunden 
vorher bekanntgegeben. Die Candidaten können in ihrer Meldung 
angeben, in welchem Fache sie die Probelection zu halten wünschen. 
An die Probelection schließt sich eine mündliche Prüfung über 
didaktische und pädagogische Stoffe. 
§ 17. Wiederholung der Prüfung. 
Ein Candidat, welchem ein Zeugnis 3. Grades nicht zugestanden 
werden kann, hat die Prüfung nicht bestanden und erhält keinerlei 
Bescheinigung. Eine Wiederholung der Prüfung ist nur einmal, 
frühestens nach einem Jahre, zulässig. Der Candidat hat sich dann bei 
seiner Meldung über die Fortsetzung seiner Studien auszuweisen. Die 
Gebüren betragen ebenfalls 50 Mark. 
Die schriftliche Prüfung braucht nicht wiederholt zu werden, 
wenn sämmtliche Arbeiten ausreichend waren. 
Diese Prüfungsordnung verlangt zum Zwecke der Zulassung 
keinerlei praktische Thätigkeit, was die Lehrer später häufig nachtheilig 
empfinden werden; eine einjährige praktische Thätigkeit wäre für den 
Candidaten sehr wichtig. Besonders auffallen muss aber die geringe Frist 
und Anzahl der häuslichen Arbeiten, welche allein die tiefere wissen 
schaftliche Befähigung zur Forschung, zur gründlichen sowie genauen 
Verarbeitung des gesammten Materiales nachzuweisen vermögen, und 
der Mangel einer genauen und umfassenden Feststellung des Prüfungs 
stoffes. 
Die wichtigste Bildungsstätte für Handelsschullehrer ist derzeit 
in Deutschland die Handelshochschule zu Leipzig, an welcher 
unter der Leitung des langjährigen, erfahrungsreichen Director-Stell- 
vertreters der Öffentlichen Handelslehranstalt Professor Dr. Adler ein 
■ Lehrerseminar eingerichtet wurde, welches ursprünglich wöchentlich 
eine Stunde umfasste. 1 ) In dieser Einrichtung wird vor allem die 
Nothwendigkeit anerkannt, eine entsprechende Heranbildung der Candi 
daten für das Handelsschul-Lehrfach zu veranlassen. Durch die Ver- 
b In dem neuen Vorlesungsverzeichnis ist die Stundenzahl nicht angeführt.
	        
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