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sind, so wird der Candidat zu der mündlichen Prüfung nicht zu
gelassen.
Mündlich wird in allen obligatorischen Fächern geprüft. Es
können bis zu vier Candidaten gleichzeitig geprüft werden. Die Ge-
sammtdauer der mündlichen Prüfung in den obligatorischen Fächern
soll für jeden Candidaten durchschnittlich nicht weniger als 45 Minuten
betragen.
§ 16. Probelection.
Nach bestandener Prüfung haben die Candidaten eine Probe
lection an der öffentlichen Handelslehranstalt abzuhalten. Das Thema
dazu wird von der Prüfungscommission bestimmt und 24 Stunden
vorher bekanntgegeben. Die Candidaten können in ihrer Meldung
angeben, in welchem Fache sie die Probelection zu halten wünschen.
An die Probelection schließt sich eine mündliche Prüfung über
didaktische und pädagogische Stoffe.
§ 17. Wiederholung der Prüfung.
Ein Candidat, welchem ein Zeugnis 3. Grades nicht zugestanden
werden kann, hat die Prüfung nicht bestanden und erhält keinerlei
Bescheinigung. Eine Wiederholung der Prüfung ist nur einmal,
frühestens nach einem Jahre, zulässig. Der Candidat hat sich dann bei
seiner Meldung über die Fortsetzung seiner Studien auszuweisen. Die
Gebüren betragen ebenfalls 50 Mark.
Die schriftliche Prüfung braucht nicht wiederholt zu werden,
wenn sämmtliche Arbeiten ausreichend waren.
Diese Prüfungsordnung verlangt zum Zwecke der Zulassung
keinerlei praktische Thätigkeit, was die Lehrer später häufig nachtheilig
empfinden werden; eine einjährige praktische Thätigkeit wäre für den
Candidaten sehr wichtig. Besonders auffallen muss aber die geringe Frist
und Anzahl der häuslichen Arbeiten, welche allein die tiefere wissen
schaftliche Befähigung zur Forschung, zur gründlichen sowie genauen
Verarbeitung des gesammten Materiales nachzuweisen vermögen, und
der Mangel einer genauen und umfassenden Feststellung des Prüfungs
stoffes.
Die wichtigste Bildungsstätte für Handelsschullehrer ist derzeit
in Deutschland die Handelshochschule zu Leipzig, an welcher
unter der Leitung des langjährigen, erfahrungsreichen Director-Stell-
vertreters der Öffentlichen Handelslehranstalt Professor Dr. Adler ein
■ Lehrerseminar eingerichtet wurde, welches ursprünglich wöchentlich
eine Stunde umfasste. 1 ) In dieser Einrichtung wird vor allem die
Nothwendigkeit anerkannt, eine entsprechende Heranbildung der Candi
daten für das Handelsschul-Lehrfach zu veranlassen. Durch die Ver-
b In dem neuen Vorlesungsverzeichnis ist die Stundenzahl nicht angeführt.