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Solange für die Abnahme solcher Prüfungen staatliche Prüfungs
commissionen nicht bestehen, wird der Deutsche Verband diese Auf
gabe durch Einsetzung einer Commission übernehmen. Die erste Prüfung
wird in den Osterferien, die zweite in den Michaelisferien 1899 statt
finden. Anmeldungen zu den Prüfungen sind bei dem Bureau des Ver
bandes zum 1. Januar und zum 1. Juli einzureichen.»
Derartige Curse fanden im Jahre 1898 in Leipzig und Dresden
an den daselbst bestehenden öffentlichen Handelslehranstalten statt. Für
dieselben wurde übereinstimmend folgendes Programm aufgestellt, das
nur in der den einzelnen Gegenständen gewidmeten Stundenzahl eine
bedeutendere Verschiedenheit aufweist:
: «1. Der Cursus wird in Leipzig unter der Leitung des Herrn
Prof. Ray dt, Studiendirector der Handelshochschule und Director der
Öffentlichen Handelslehranstalt daselbst, beziehungsweise in Dresden
der Plerren Oberlehrer Dr. Rachel und Just, abgehalten und am
4. Juli d. J., vormittags 9 Uhr mit einem Vortrage über die deutschen
Handelslehranstalten eröffnet.
2. Dem' Cursus ist folgender Studienplan zugrunde gelegt:
a) Buchführung
b) Kaufmännisches Rechnen ...
c) Comptoirarbeiten und Correspondenz
d) Deutsche Wirtschaftsgeographie .
e) "Warenkunde mit Demonstrationen
f) Wirtschaftsgeschichte des XIX. Jahr
hunderts
g) Handels- und Wechselrecht
h) Volkswirtschaftslehre
Leipzig
30 Stunden
18 . »
12 »
12 »
6 |
12
6 »
12 »
Dresden
30 Stunden
10 »
12 .»
12 »
9 »
6
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i) Im Anschluss an die mit Demonstrationen verbundene Warenkunde
werden Besichtigungen gewerblicher Etablissements vorgenommen.
Jeder Besichtigung wird ein orientierender Vortrag vorausgeschickt.
k) Die Theilnehmer werden durch Hospitieren im Unterrichte der
Öffentlichen Handelslehranstalt Gelegenheit erhalten, auch den
praktischen Unterricht kennen zu lernen.
l) Auf besonderen Wunsch der Theilnehmer werden noch Curse für
englische und französische Handelscorrespondenz,
Stenographie,
Rund- und Zierschrift,
Maschinenschreiben
eingerichtet werden.
m) Aach wird unter gleicher Voraussetzung den Theilnehmern Ge
legenheit zur Ausbildung in den. Jugend- und Volksspielen ge
boten werden. Diejenigen, welche diesen besonderen Cursus*-(äti
acht Nachmittagen) . durchmaehen, erhalten ein entsprechendes
Zeugnis von Seite des Centralausschusses für Volks- und Jugend-
spiele ausgestellt.
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