Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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welchen sich einige andere Lehrkräfte angeschlossen hatten; der kauf 
männische Verein in Hirschberg erhielt zu diesem Zwecke von der Re 
gierung M, 400 als Subvention. 
Im Deutschen Reich sind also zum Zwecke der Ausbildung 
von Lehrkräften für kaufmännische Fortbildungsschulen eine Reihe ent 
sprechender Curse vorhanden, deren Einwirkung sich in kurzer Zeit 
in den Unterrichtserfolgen zeigen wird. 
In der Schweiz wurden bezüglich der Befähigung der Lehrer 
für Handelsschulen manche Einzelbestimmungen gelegentlich anderer 
Verordnungen erlassen, eine einheitliche, zusammenfassende Prüfungs 
ordnung besteht jedoch nicht, ebensowenig eine besondere Einrichtung 
behufs Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse. Doch werden einige 
tüchige, ausgewählte Lehramtscandidaten mit Stipendien auf ausländische 
Schulen oder in Handelshäuser geschickt, um sich dort für ihren Beruf 
entsprechend vorbereiten zu können, auch Stipendien für Studienreisen 
zur Besichtigung ausländischer Schulen und ihrer Einrichtungen werden 
verliehen. 
Der Verband schweizerischer Handelsschullehrer hat sich auf 
seinem Verbandstage in Solothurn (1899) mit der Frage der Heran 
bildung geeigneter Lehrkräfte für Handelsschulen beschäftigt, ohne con- 
crete Beschlüsse zu fassen. 
In F rank re ich bestehen für die Befähigung zum Lehramte an 
Handelsschulen bestimmte Vorschriften, und zwar enthält ein unterm 
10. August 1893 herausgegebener Erlass des Unterrichtsministers ent 
sprechende Bestimmungen bezüglich des Buchhaltungsunterrichtes (apti- 
tude ä l’enseignement de la comptabilitö). Die erste Prüfung im 
Sinne dieser Verordnung wurde im April 1894 abgehalten. Da sich hiefür 
112 Candidaten gemeldet hatten, dauerte dieselbe bis in den Mai hinein. 
Nur 17 Candidaten, darunter zwei P’rauen, gelang es, den gestellten An 
forderungen zu entsprechen. Das ist der beste Beweis, dass die Candidaten 
trotz der Prüfungsvorschriften keine Ahnung davon hatten, was man von 
ihnen verlangt, sonst hätten sie sich ihre Meldung zur Prüfung besser 
überlegt. Es ist dies einzig und allein auf den Mangel jeder Anleitung 
zum Zwecke eines richtigen Studiums für diese Prüfung zurück 
zuführen. 
Im Jahre 1895 begannen die Prüfungen bereits im Februar; es 
hatten sich nur 56 Candidaten gemeldet, von welchen 30 zu den 
mündlichen Prüfungen zugelassen wurden; von diesen haben nur 20 ent 
sprochen, was beweist, dass die Vorbereitung schon gründlicher und 
sachgemäßer betrieben wurde, aber noch immer ist ein negatives Er 
gebnis bei über 60% der Candidaten ein ungünstiges Zeichen. 
Interessant ist die Erscheinung, dass ein Theil der geprüften Candi 
daten gar nicht die Absicht hatte, sich dem Lehrberufe zuzuwenden, 
sondern das Lehrbefähigungsdiplom nur dazu benützt, um in der ge 
schäftlichen Praxis eine besser dotierte Stelle zu erlangen. Andere 
erhielten allerdings besonders an höheren Handelsschulen Anstellungen 
als Lehrer.
	        
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