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welchen sich einige andere Lehrkräfte angeschlossen hatten; der kauf
männische Verein in Hirschberg erhielt zu diesem Zwecke von der Re
gierung M, 400 als Subvention.
Im Deutschen Reich sind also zum Zwecke der Ausbildung
von Lehrkräften für kaufmännische Fortbildungsschulen eine Reihe ent
sprechender Curse vorhanden, deren Einwirkung sich in kurzer Zeit
in den Unterrichtserfolgen zeigen wird.
In der Schweiz wurden bezüglich der Befähigung der Lehrer
für Handelsschulen manche Einzelbestimmungen gelegentlich anderer
Verordnungen erlassen, eine einheitliche, zusammenfassende Prüfungs
ordnung besteht jedoch nicht, ebensowenig eine besondere Einrichtung
behufs Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse. Doch werden einige
tüchige, ausgewählte Lehramtscandidaten mit Stipendien auf ausländische
Schulen oder in Handelshäuser geschickt, um sich dort für ihren Beruf
entsprechend vorbereiten zu können, auch Stipendien für Studienreisen
zur Besichtigung ausländischer Schulen und ihrer Einrichtungen werden
verliehen.
Der Verband schweizerischer Handelsschullehrer hat sich auf
seinem Verbandstage in Solothurn (1899) mit der Frage der Heran
bildung geeigneter Lehrkräfte für Handelsschulen beschäftigt, ohne con-
crete Beschlüsse zu fassen.
In F rank re ich bestehen für die Befähigung zum Lehramte an
Handelsschulen bestimmte Vorschriften, und zwar enthält ein unterm
10. August 1893 herausgegebener Erlass des Unterrichtsministers ent
sprechende Bestimmungen bezüglich des Buchhaltungsunterrichtes (apti-
tude ä l’enseignement de la comptabilitö). Die erste Prüfung im
Sinne dieser Verordnung wurde im April 1894 abgehalten. Da sich hiefür
112 Candidaten gemeldet hatten, dauerte dieselbe bis in den Mai hinein.
Nur 17 Candidaten, darunter zwei P’rauen, gelang es, den gestellten An
forderungen zu entsprechen. Das ist der beste Beweis, dass die Candidaten
trotz der Prüfungsvorschriften keine Ahnung davon hatten, was man von
ihnen verlangt, sonst hätten sie sich ihre Meldung zur Prüfung besser
überlegt. Es ist dies einzig und allein auf den Mangel jeder Anleitung
zum Zwecke eines richtigen Studiums für diese Prüfung zurück
zuführen.
Im Jahre 1895 begannen die Prüfungen bereits im Februar; es
hatten sich nur 56 Candidaten gemeldet, von welchen 30 zu den
mündlichen Prüfungen zugelassen wurden; von diesen haben nur 20 ent
sprochen, was beweist, dass die Vorbereitung schon gründlicher und
sachgemäßer betrieben wurde, aber noch immer ist ein negatives Er
gebnis bei über 60% der Candidaten ein ungünstiges Zeichen.
Interessant ist die Erscheinung, dass ein Theil der geprüften Candi
daten gar nicht die Absicht hatte, sich dem Lehrberufe zuzuwenden,
sondern das Lehrbefähigungsdiplom nur dazu benützt, um in der ge
schäftlichen Praxis eine besser dotierte Stelle zu erlangen. Andere
erhielten allerdings besonders an höheren Handelsschulen Anstellungen
als Lehrer.