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3. eine Probelektion in kaufmännischer Arithmetik und eine solche
in Handelsgeographie oder Gesetzkunde. Auf die beiden letzten
Priifungstheile wird besonderes Gewicht gelegt.
Jene Candidaten, welche sich dem Unterrichte in den lebenden
Sprachen widmen wollen, erhalten Stipendien von Frcs. 200 monatlich
durch ein Jahr zum Zwecke eines Aufenthaltes im Ausland, während
welcher Zeit sie alle 14 Tage einen Bericht in der fremden Sprache
über ihre Wahrnehmungen und Studien einzusenden haben. Nach ihrer
Rückkunft haben sie in der betreffenden Sprache eine höhere Prüfung
abzulegen.
Die Ausbildung der Lehrkräfte für die mittleren Handelsschulen
ist daher in Frankreich in entsprechender Weise gelöst.
In Belgien besteht keine Prüfungsordnung für Lehrer an kauf
männischen Unterrichtsanstalten, dagegen ist aber hier die Erlangung
einer entsprechenden fachlichen höheren Ausbildung an dem Antwerpener
Institut (Institut d’Anvers) und an den Universitäten Gent und Lüttich
möglich, die commercielle Abtheilungen besitzen, welch letztere beide
allerdings mehr als Vorschule für den Consulardlenst geeignet erscheinen.
Das Antwerpener Institut hat eine ganze Reihe ehemaliger Schüler auf
zuweisen, welche sich dem Lehrfache mit Erfolg zugewendet haben.
Doch kann diese Anstalt nicht als besonders geeignet für die Vorbildung
von Lehramtscandidaten gelten, da in dem Lehrplan die pädagogischen
und erforderlichen allgemein bildenden Gegenstände fehlen. Auch in
Belgien müssen daher die Candidaten sich diese Kenntnisse durch
Privatstudium aneignen, was selbstredend in sehr verschiedener Weise
und Ausdehnung erfolgt.
In den Niederlanden existieren weder Prüfungsvorschriften für
Handelslehrer noch speciell geeignete Bildungsanstalten, obwohl in
mehreren Städten (Rotterdam, Amsterdam, Utrecht u. s. w.) bedeutende
Handelsschulen bestehen. Der Director der Rotterdamer Anstalt,
Dr. Hülsmann, hat bereits die Gründung einer Handelshochschule in
Rotterdam angeregt, die sich auch dieser Aufgabe widmen würde.
In Großbritannien und Irland sind weder Prüfungsordnungen
noch geeignete specielle Lehranstalten zur Ausbildung von Lehrkräften
für kaufmännische Unterrichtsanstalten vorhanden, da man diesem
Büdungszweig dort erst in der neuesten Zeit größere Aufmerksamkeit
schenkt, und zwar sind es seit einigen Jahren insbesondere die «Society
of Arts» und die «London Chamber of commerce», welche die Förderung
des kaufmännischen Bildungswesens in England zu ihren wichtigsten
Aufgaben gemacht haben, da man dort allgemein der Meinung
ist, dass die großen Fortschritte der Deutschen auf dem Gebiete des
Welthandels nicht in letzter Linie auf der hohen Entwicklung ihres
Schulwesens und insbesondere der hier in Betracht kommenden Fach
schulen beruhen. Im Schuljahre 1898/99 hat sich in England eine sehr
lebhafte Thätigkeit in der Schaffung von commerciellen Unterrichts^
cursen und Fortbildungsschulen entwickelt, und die kaufmännischen