Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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■der Conti bei der Buchhaltung von Handels- und Industrieunternehmungen; die 
Bücher der chronologischen und. systematischen Verzeichnung bei den verschiedenen 
Buchhaltungsmethoden; die Sammel- und Hilfsbücher; das Conto-Correntbuch; 
■die Berechnungsweise und Kritik des Zinsconto-Corrents mit gleichbleibendem 
und mit wechselndem Zinsfüße; die gesetzlichen und usancemäßigen Gesichtspunkte 
für die Aufstellung von Inventuren und Bilanzen mit besonderer Rücksicht auf die 
Frage der Bewertung von Vorräthen, Mobilien, Immobilien, land- und forstwirt 
schaftlichen und montanistischen Objecten, Dubiosen; das Amortisationsverfahren; 
die Reserven und die transitorischen Buchungen; die Geheimbuchführung; die 
cameralistische Rubrik, ihre bezügliche Behandlung und den Abschluss des 
-cameralistischen Hauptbuches; Principien des Verwaltungs- und Wirtschafts 
voranschlages. 
Im praktischen Xheile: Die praktische Buchung und den Abschluss 
bei Einzelfirmen der Waren- und Bankbranche mit Einschluss des Commissions 
und Speditions-, des Participations- und Consortial- (Syndicats-) Geschäftes; die 
praktische Buchung und den Abschluss bei offenen Handelsgesellschaften, Com- 
manditgesellschaften, Commanditgesellschaften auf Actien, Actiengesellschaften, 
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Krankencassen; die besonderen 
Formen der Buchführung im Gewerbe und Fabriksbetriebe und in der Landwirt 
schaft, ferner bei Trausportunternehmungen, Sparcassen, Hypothekarinstituten, 
Versicherungsanstalten (nach den neuesten Vorschriften); die buchhalterischen 
Arbeiten, die Einrichtung von Geschäften, bei Liquidationen und Concursen; den 
formellen und materiellen Theil bei Erstattung buchhalterischer Gutachten und 
das Verfahren bei Bücherrevisionen; die Grundzüge der cameralistischen Behand 
lung des österreichischen Budgets und Staatshaushaltes. 
b) Correspondenz und Comptoirarbeiten. 
§ 14. Außer der Fertigkeit in der Ausführung aller Arten von Comptoir 
arbeiten hat der Candidat die Befähigung nachzuweisen, auch schwierige Corre 
spondenzen des Warenverkehres, des Fabriksgeschäftes, sowie des Bankwesens 
■zu führen. 
Die Prüfung wird insbesondere behandeln: 
Offerte aller Art, Rundschreiben, Anfragen, Auskünfte, Reclamationen, 
Mahnschreiben, Creditbriefe, Markt- und Börsenberichte, Correspondenzen mit 
Reisenden; ' Briefe über Arbitrage-, Participations-, Speditions-, Transport-, 
Assecuranz-, Falliments-, Liquidations- und Verlassenschaftsangelegenheiten; 
Rechenschaftsberichte, Schlussbriefe, kaufmännische Verträge, Vollmachten; Ein 
gaben an Behörden, soweit sie nicht besondere juridische Kenntnisse erheischen. 
Hiebei hat der Candidat den Nachweis zu erbringen, dass er einen fließenden und 
eorrecten Stil schreibt, ferner, dass er die in inländischen und ausländischen Ge- 
-schäfsbriefen üblichen Abbreviaturen, fachmännischen Redewendungen und Fremd- 
w-orte, sowie die Zeichen für Geldsorten, Maße und Gewichte richtig deuten und 
gebrauchen kann; endlich, dass ihm die Titulaturen an Nichtkaufleute geläufig 
sind. Auch hat der Candidat darzuthun, dass er mit jenen kaufmännischen Ver 
hältnissen, Einrichtungen und Rechtsfragen, welche das Gebiet der Handels- 
correspondenz unmittelbar berühren, zureichend vertraut ist und die einschlägige 
Terminologie (einschließlich des Seefrachtverkehres) zu erklären vermag. 
Von der Literatur über kaufmännische Correspondenz sollen dem (Kandidaten 
wenigstens die wichtigsten Werke bekannt sein. 
Ebenso wird vom Candidaten erwartet, dass er eine gefällige Handschrift 
besitzt und eine sorgfältige äußere Form der Briefe und Comptoirarbeiten zu 
beobachten weiß. 
2. Kaufmännisches Rechnen und politische Arithmetik. 
a) Kaufmännisches Rechnen. 
§ 15. Vom Candidaten wird im allgemeinen eine auf klarem und gründ 
lichem Verständnisse beruhende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung 
aller im Handelsverkehre vorkommenden Berechnungen unter entsprechender Ver 
wendung der dem kaufmännischen Rechnen eigenthümlichen Rechnungsvortheile 
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