Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Da der Candidat gerade eine höhere wissenschaftliche Aus 
bildung am besten und ausgedehntesten bei der Hausarbeit verwerten 
kann, was in diesem Grade bei der Clausurprüfung und dem münd 
lichen Examen infolge der Beschränktheit der Zeit nicht möglich ist, 
sollte bei der Ergänzungsprüfung eine Hausarbeit gegeben werden 
(Arbeitszeit drei Monate) und die Clausurprüfung aus dem in der Haus 
arbeit behandelten Gegenstände wegfallen. 
Alle diese Änderungen werden nur im Hinblick auf die voraus 
zusehende außerordentliche Entwicklung der commerciellen Fachwissen 
schaften für die Zukunft in Vorschlag gebracht, da für die Gegenwart 
die erlassene Prüfungsordnung thatsächlich in Anbetracht aller bestehen 
den Verhältnisse und Einrichtungen als die bestmögliche betrachtet 
werden muss. 
Wenn gerade aus den Kreisen der Praxis und der Fachleute die 
Einwendung dagegen erhoben wurde, dass diese Prüfungsordnung zu 
große Forderungen an die Lehramtscandidaten stellt, so muss dem 
gegenüber bemerkt werden, dass alle die aufgestellten Anforderungen von 
einem tüchtigen Fachprofessor einer Handelslehranstalt erfüllt werden 
müssen, wenn unsere Schulen auf der Höhe der Zeit stehen sollen. 
Am besten wurde dies dadurch bewiesen, dass Fachmänner, welche die 
Anforderungen ebenfalls zu hoch fanden, als ihnen die Prüfungsordnung 
mit dem Ersuchen vorgelegt wurde, dasjenige zu streichen, was sie 
bei den betreffenden Fachprofessoren gerne vermissen würden, selbst 
von den Detailbestimmungen keine anzugeben wussten, die weggelassen 
werden könnte. Von diesem Gesichtspunkte aus haben gewiss wenige 
die Prüfungsordnung betrachtet. 
Dass sie vielleicht in mancher Hinsicht noch besser hätte sein 
können — welches Menschenwerk könnte das nicht. Sie ist aber ent 
schieden die beste und eingehendste der bestehenden Prüfungsordnungen. 
Die vorstehenden Ausführungen sollen hauptsächlich Vorschläge für den 
weiteren Ausbau derselben sein nicht mehr. Die neue Prüfungs 
ordnung verdient die größte Beachtung im Auslande und bedeutet 
gegenüber den älteren Bestimmungen einen großen Fortschritt. Durch 
die drei Prüfungsvorschriften erscheint die Entwicklung der Handels 
fächer am besten gekennzeichnet. In eine Besprechung der Detail 
bestimmungen soll hier nicht eingegangen werden, da dies weniger 
allgemeines Interesse haben dürfte und mir als Mitglied der Prüfungs 
commission ja die Möglichkeit einer Äußerung hierüber besser innerhalb 
dieser zusteht. 
Es sollte jedoch weit mehr Gewicht auf die Ausbildung der 
Lehrkräfte, als auf die Prüfungsordnung gelegt werden. 
Dass diese Prüfungsvorschrift sehr hohe Anforderungen stellt, ist 
richtig, und dass sie viel zu hoch sind, wenn keine entsprechende Ge 
legenheit für die Candidaten vorhanden ist, sich diese Kenntnisse zu 
erwerben, ist ebenfalls richtig. Immer wieder zeigt sich eben, dass 
eine zweckentsprechende Bildungsstätte wichtiger ist, als 
die Prüfungsordnung, denn diese kann nur dann streng ge-
	        
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