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Da der Candidat gerade eine höhere wissenschaftliche Aus
bildung am besten und ausgedehntesten bei der Hausarbeit verwerten
kann, was in diesem Grade bei der Clausurprüfung und dem münd
lichen Examen infolge der Beschränktheit der Zeit nicht möglich ist,
sollte bei der Ergänzungsprüfung eine Hausarbeit gegeben werden
(Arbeitszeit drei Monate) und die Clausurprüfung aus dem in der Haus
arbeit behandelten Gegenstände wegfallen.
Alle diese Änderungen werden nur im Hinblick auf die voraus
zusehende außerordentliche Entwicklung der commerciellen Fachwissen
schaften für die Zukunft in Vorschlag gebracht, da für die Gegenwart
die erlassene Prüfungsordnung thatsächlich in Anbetracht aller bestehen
den Verhältnisse und Einrichtungen als die bestmögliche betrachtet
werden muss.
Wenn gerade aus den Kreisen der Praxis und der Fachleute die
Einwendung dagegen erhoben wurde, dass diese Prüfungsordnung zu
große Forderungen an die Lehramtscandidaten stellt, so muss dem
gegenüber bemerkt werden, dass alle die aufgestellten Anforderungen von
einem tüchtigen Fachprofessor einer Handelslehranstalt erfüllt werden
müssen, wenn unsere Schulen auf der Höhe der Zeit stehen sollen.
Am besten wurde dies dadurch bewiesen, dass Fachmänner, welche die
Anforderungen ebenfalls zu hoch fanden, als ihnen die Prüfungsordnung
mit dem Ersuchen vorgelegt wurde, dasjenige zu streichen, was sie
bei den betreffenden Fachprofessoren gerne vermissen würden, selbst
von den Detailbestimmungen keine anzugeben wussten, die weggelassen
werden könnte. Von diesem Gesichtspunkte aus haben gewiss wenige
die Prüfungsordnung betrachtet.
Dass sie vielleicht in mancher Hinsicht noch besser hätte sein
können — welches Menschenwerk könnte das nicht. Sie ist aber ent
schieden die beste und eingehendste der bestehenden Prüfungsordnungen.
Die vorstehenden Ausführungen sollen hauptsächlich Vorschläge für den
weiteren Ausbau derselben sein nicht mehr. Die neue Prüfungs
ordnung verdient die größte Beachtung im Auslande und bedeutet
gegenüber den älteren Bestimmungen einen großen Fortschritt. Durch
die drei Prüfungsvorschriften erscheint die Entwicklung der Handels
fächer am besten gekennzeichnet. In eine Besprechung der Detail
bestimmungen soll hier nicht eingegangen werden, da dies weniger
allgemeines Interesse haben dürfte und mir als Mitglied der Prüfungs
commission ja die Möglichkeit einer Äußerung hierüber besser innerhalb
dieser zusteht.
Es sollte jedoch weit mehr Gewicht auf die Ausbildung der
Lehrkräfte, als auf die Prüfungsordnung gelegt werden.
Dass diese Prüfungsvorschrift sehr hohe Anforderungen stellt, ist
richtig, und dass sie viel zu hoch sind, wenn keine entsprechende Ge
legenheit für die Candidaten vorhanden ist, sich diese Kenntnisse zu
erwerben, ist ebenfalls richtig. Immer wieder zeigt sich eben, dass
eine zweckentsprechende Bildungsstätte wichtiger ist, als
die Prüfungsordnung, denn diese kann nur dann streng ge-