I. Die kaufmännischen Fortbildungsschulen, welche von
den bereits in der Praxis thätigen jungen Leuten vor, während oder
nach der Tagesgeschäftszeit besucht werden, und als charakteristisches
Merkmal die geringe Stundenzahl zu einer meist ungünstigen
Zeit haben, daher nur ein geringes Ausmaß des Lehrzieles möglich
erscheint.
II. Die niederen Handelsschulen oder Handelsfachschulen,
welche nur eine fachliche Ausbildung für Hilfskräfte und, für den
kleineren und mittleren Handelgstand geben sollen, und daher als
charakteristisches Merkmal den Ausschluss der allgemein bil
denden Fächer, aber ein ausreichendes Maß von Fachkennt
nissen in ihrem I,ehrplan enthalten.
III. Die höheren Handelsschulen oder sogenannten Handels
akademien, welche den Absolventen eine ausreichende Ausbildung
für den Handel im allgemeinen geben sollen, und daher durch
ein etwas größeres Maß der Fachbildung und durch die Aufnahme
allgemein bildender Gegenstände in den Lehrplan gekennzeichnet
sind, wobei es für den vorliegenden Zweck gleichgiltig ist, ob die
Schule drei, vier oder sieben Jahrgänge hat. Diese Anstalten bilden
den Typus fachlicher Mittelschulen.
IV. Die Handelshochschulen, welche die Heranbildung von
Kräften für höhere commercielle Aufgaben oder schwierige Stellungen
bezwecken, und daher insbesondere die tiefere Gründlichkeit und
Erweiterung des Fachstudiums, sowie den weiteren Ausbau der
bezüglichen Wissenschaften als ihre Aufgabe betrachten müssen.
V. Specialschulen, welche den Zweck haben, Kräfte für eine
ganz specielle kaufmännische Thätigkeit auszubilden, und daher auch
verschiedene charakteristische Einrichtungen besitzen und auf ungleichen
Vorstudien aufgebaut sind.
Innerhalb dieser Schulkategorien, unter welche die commerciellen
Anstalten fast aller Staaten eingereiht werden können, müssen wieder
die einzelnen Fachgruppen unterschieden werden. Wir fassen zu diesem
Zwecke die an den verschiedenen Schulen gelehrten Gegenstände in
folgende große Gruppen zusammen:
1. Gruppe. Die commerciellen Fächer, und zwar kaufmännisches
Rechnen, Handelskunde, Comptoirarbeiten, Correspondenz, Buchhaltung,
Mustercomptoir.
2. Gruppe. Die Sprachen, als welche an Anstalten mit deutscher
Unterrichtssprache außer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch,
Portugiesisch, Spanisch, Russisch etc. je nach der Anstalt in der ge
nannten Reihenfolge zu gelten haben dürften.
In Österreich kommt hiebei noch die zweite Landessprache,
welche an den niederen und an manchen höheren Handelsschulen als
wichtigste Fremdsprache zu behandeln wäre, in Betracht.
3. Gruppe. Wirtschaftlich-juristische Fächer, wozu Volks
wirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik (insbesondere Handelspolitik)*
Verkehrslehre, Versicherungswesen, Zollwesen, Tarifwesen, Geldwesen