Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

I. Die kaufmännischen Fortbildungsschulen, welche von 
den bereits in der Praxis thätigen jungen Leuten vor, während oder 
nach der Tagesgeschäftszeit besucht werden, und als charakteristisches 
Merkmal die geringe Stundenzahl zu einer meist ungünstigen 
Zeit haben, daher nur ein geringes Ausmaß des Lehrzieles möglich 
erscheint. 
II. Die niederen Handelsschulen oder Handelsfachschulen, 
welche nur eine fachliche Ausbildung für Hilfskräfte und, für den 
kleineren und mittleren Handelgstand geben sollen, und daher als 
charakteristisches Merkmal den Ausschluss der allgemein bil 
denden Fächer, aber ein ausreichendes Maß von Fachkennt 
nissen in ihrem I,ehrplan enthalten. 
III. Die höheren Handelsschulen oder sogenannten Handels 
akademien, welche den Absolventen eine ausreichende Ausbildung 
für den Handel im allgemeinen geben sollen, und daher durch 
ein etwas größeres Maß der Fachbildung und durch die Aufnahme 
allgemein bildender Gegenstände in den Lehrplan gekennzeichnet 
sind, wobei es für den vorliegenden Zweck gleichgiltig ist, ob die 
Schule drei, vier oder sieben Jahrgänge hat. Diese Anstalten bilden 
den Typus fachlicher Mittelschulen. 
IV. Die Handelshochschulen, welche die Heranbildung von 
Kräften für höhere commercielle Aufgaben oder schwierige Stellungen 
bezwecken, und daher insbesondere die tiefere Gründlichkeit und 
Erweiterung des Fachstudiums, sowie den weiteren Ausbau der 
bezüglichen Wissenschaften als ihre Aufgabe betrachten müssen. 
V. Specialschulen, welche den Zweck haben, Kräfte für eine 
ganz specielle kaufmännische Thätigkeit auszubilden, und daher auch 
verschiedene charakteristische Einrichtungen besitzen und auf ungleichen 
Vorstudien aufgebaut sind. 
Innerhalb dieser Schulkategorien, unter welche die commerciellen 
Anstalten fast aller Staaten eingereiht werden können, müssen wieder 
die einzelnen Fachgruppen unterschieden werden. Wir fassen zu diesem 
Zwecke die an den verschiedenen Schulen gelehrten Gegenstände in 
folgende große Gruppen zusammen: 
1. Gruppe. Die commerciellen Fächer, und zwar kaufmännisches 
Rechnen, Handelskunde, Comptoirarbeiten, Correspondenz, Buchhaltung, 
Mustercomptoir. 
2. Gruppe. Die Sprachen, als welche an Anstalten mit deutscher 
Unterrichtssprache außer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, 
Portugiesisch, Spanisch, Russisch etc. je nach der Anstalt in der ge 
nannten Reihenfolge zu gelten haben dürften. 
In Österreich kommt hiebei noch die zweite Landessprache, 
welche an den niederen und an manchen höheren Handelsschulen als 
wichtigste Fremdsprache zu behandeln wäre, in Betracht. 
3. Gruppe. Wirtschaftlich-juristische Fächer, wozu Volks 
wirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik (insbesondere Handelspolitik)* 
Verkehrslehre, Versicherungswesen, Zollwesen, Tarifwesen, Geldwesen
	        
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