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Gruppe jedenfalls am meisten oder sogar ausschließlich berücksichtigt
werden, weil der Sprachunterricht an Fortbildungsschulen nur bei einer
oedeutend höheren Stundenzahl von dauerndem Nutzen sein kann. Es
soll hier der Versuch gemacht werden, die Organisation eines solchen
Curses festzustellen, um vielleicht dadurch diese Frage einer praktischen
Behandlung zuzuführen. Als Minimum wären vier Wochen inten
siven Studiums anzusehen, was allerdings nur als eine halbe Maß
regel gelten kann, aber für den Anfang genügen muss und gerade
durch" den Beweis der hiedurch erzielten kleinen Erfolge eine Aus
gestaltung zu einem Curse von längerer Dauer herbeiführen wird, denn
es , .ist gewiss für die Lehrer an kaufmännischen Fortbildungsschulen
ebenso leicht oder schwer möglich, einen vier- bis fünfmonatlichen Urlaub
zu Studienzwecken zu erreichen, wie für die Lehrer an gewerblichen Fort
bildungsschulen. Die Lehrer an kaufmännischen Fortbildungsschulen
könnten im Wintersemester beurlaubt werden, da die Curse für die
Lehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen meist im Sommersemester
stattfinden. Fis soll nun als Anfangsstadium ein vier wöchentlicher Curs
und als wünschenswerte Einrichtung ein vier- bis fünfmonatlicher Curs
erörtert werden. Als Lehrgegenstände für diese Curse kommen in
Betracht:
a) kaufmännisches Rechnen;
b) kaufmännisches Recht;
c) Comptoirarbeiten und Correspondenz;
d) Buchhaltung;
e) Volkswirtschaftslehre,
und andererseits Flandelsgeographie und Warenkunde.
Für die letzten beiden Fächer würde ein Curs von 4 bis 6
Wochen sogar als hinreichend erscheinen, weil die ganze Zeit bezüg
lich der größeren Anzahl der Zöglinge für ein Fach allein in An
spruch genommen werden kann. Fis muss hier principiell festgestellt
werden, dass ein solcher Curs nur mit Unterstützung des Unterrichts
ministeriums mit Flrfolg durchgeführt werden kann, weil er nicht ganz
in die Ferien fallen darf und daher eine Beurlaubung unbedingt noth-
wendig erscheinen lässt, und weil es keiner Anstalt einfallen kann,
die anderen Fortbildungsschulen durch pecuniäre Opfer zu fördern.
Den Theilnehmern sollen aber wenigstens theilweise die dadurch er
wachsenden Kosten vergütet werden.
Bei durchaus freiwilliger und uneigennütziger Betheiligung von
Seite der Theilnehmer und Vortragenden kann auf die Dauer ein
bedeutenderes Flrgebnis nicht erwartet werden.
Für die Curse wird folgender Organisationsplan, der selbst
redend je nach den besonderen Verhältnissen geändert werden muss,
vorgeschlagen:
§ 1. Diese Curse haben den Zweck, den Lehrern an kauf
männischen Fortbildungsschulen Gelegenheit zu bieten, die Grundzüge
der von ihnen zu lehrenden Gegenstände, deren Literatur, Umfang,