Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Gruppe jedenfalls am meisten oder sogar ausschließlich berücksichtigt 
werden, weil der Sprachunterricht an Fortbildungsschulen nur bei einer 
oedeutend höheren Stundenzahl von dauerndem Nutzen sein kann. Es 
soll hier der Versuch gemacht werden, die Organisation eines solchen 
Curses festzustellen, um vielleicht dadurch diese Frage einer praktischen 
Behandlung zuzuführen. Als Minimum wären vier Wochen inten 
siven Studiums anzusehen, was allerdings nur als eine halbe Maß 
regel gelten kann, aber für den Anfang genügen muss und gerade 
durch" den Beweis der hiedurch erzielten kleinen Erfolge eine Aus 
gestaltung zu einem Curse von längerer Dauer herbeiführen wird, denn 
es , .ist gewiss für die Lehrer an kaufmännischen Fortbildungsschulen 
ebenso leicht oder schwer möglich, einen vier- bis fünfmonatlichen Urlaub 
zu Studienzwecken zu erreichen, wie für die Lehrer an gewerblichen Fort 
bildungsschulen. Die Lehrer an kaufmännischen Fortbildungsschulen 
könnten im Wintersemester beurlaubt werden, da die Curse für die 
Lehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen meist im Sommersemester 
stattfinden. Fis soll nun als Anfangsstadium ein vier wöchentlicher Curs 
und als wünschenswerte Einrichtung ein vier- bis fünfmonatlicher Curs 
erörtert werden. Als Lehrgegenstände für diese Curse kommen in 
Betracht: 
a) kaufmännisches Rechnen; 
b) kaufmännisches Recht; 
c) Comptoirarbeiten und Correspondenz; 
d) Buchhaltung; 
e) Volkswirtschaftslehre, 
und andererseits Flandelsgeographie und Warenkunde. 
Für die letzten beiden Fächer würde ein Curs von 4 bis 6 
Wochen sogar als hinreichend erscheinen, weil die ganze Zeit bezüg 
lich der größeren Anzahl der Zöglinge für ein Fach allein in An 
spruch genommen werden kann. Fis muss hier principiell festgestellt 
werden, dass ein solcher Curs nur mit Unterstützung des Unterrichts 
ministeriums mit Flrfolg durchgeführt werden kann, weil er nicht ganz 
in die Ferien fallen darf und daher eine Beurlaubung unbedingt noth- 
wendig erscheinen lässt, und weil es keiner Anstalt einfallen kann, 
die anderen Fortbildungsschulen durch pecuniäre Opfer zu fördern. 
Den Theilnehmern sollen aber wenigstens theilweise die dadurch er 
wachsenden Kosten vergütet werden. 
Bei durchaus freiwilliger und uneigennütziger Betheiligung von 
Seite der Theilnehmer und Vortragenden kann auf die Dauer ein 
bedeutenderes Flrgebnis nicht erwartet werden. 
Für die Curse wird folgender Organisationsplan, der selbst 
redend je nach den besonderen Verhältnissen geändert werden muss, 
vorgeschlagen: 
§ 1. Diese Curse haben den Zweck, den Lehrern an kauf 
männischen Fortbildungsschulen Gelegenheit zu bieten, die Grundzüge 
der von ihnen zu lehrenden Gegenstände, deren Literatur, Umfang,
	        
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