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Tage, welche von der Volks- oder Bürgerschule sozusagen ganz roh
eintreten, und es ist ganz richtig, wenn sich für sie die Lehrzeit ab
kürzt oder wenn sie für einen Theil derselben bereits ein Salair be
ziehen ; von den Hausknechtarbeiten befreit sie ihre Fähigkeit, mit der
Feder zu arbeiten, von selbst.
Die zweiclassigen Handelsschulen sind die richtigen Bildungs
stätten für die Söhne aller Provinzkaufleute, welche dereinst die elter
lichen Geschäfte übernehmen sollen. Ihre Bedeutung, derzeit noch durch
das Einjährig-Freiwilligenrecht verdunkelt, wird dereinst in hellstem
Lichte erglänzen, denn für 95 Procent aller Kaufleute genügt die Aus
bildung, welche sie gewährt, vollständig, besonders genial veranlagte
Schüler können aber mit dieser Vorbildung auch die höchsten Ziele
commerciellen Ehrgeizes erreichen.
3. Höhere Handelsschulen mit vier Jahrgängen, ohne Vor-
bereitungsclasse, bloß an den hervorragendsten Centren des Handels
und der Industrie. In diesen höheren Handelsschulen müsste vor allem
das Warengeschäft viel stärker betont werden, als dieses bisher der
Fall war.
An diese höheren Handelsschulen würden sich passend verschie
dene Specialcurse, so für das Verkehrs-, Versicherungs-, Bankwesen,
aber auch für moderne Sprachen, für juridische und verwandte Fächer,
je nach Bedürfnis, sowie Fachcurse für Absolventen einer Mittelschule
angliedern.
Diese höhere Handelsschule könnte aber auch mit einer zwei
classigen Handelsschule, mit Mädchen-Handelscursen und mit einer
Fortbildungsschule verbunden werden, so dass sie dann alle Zweige
des commerciellen Unterrichtes in sich vereinen würde.
Selbstverständlich müsste in allen höheren Handelsschulen die
Maximalzahl der Schüler für eine Classe ebenso auf 30—35 reduciert
werden, wie dieses bei den zuletzt gegründeten Anstalten der Fall war.
Ebenso müsste beim Eintritte auf eine gleichartige Vorbildung aller
Schüler gesehen werden, und die allzuschwachen Elemente müssten
nach einigen Monaten abgestoßen werden. Diese Reduction der Schüler
zahl in den einzelnen Classen brächte es von selbst mit sich, dass dem
Anwachsen einzelner Anstalten in großen Handelscentren durch Neu
gründungen vorgebaut werden müsste.
III.
Die kaufmännischen Fortbildungsschulen.
Obwohl bereits einige Fortbildungsschulen den Normallehrplan
mit acht Stunden wöchentlich angenommen haben, stößt selbstverständlich
die allgemeine Durchführung dieser Reform auf zahlreiche Schwierig
keiten, die nicht allein in den finanziellen Mehrkosten begründet sind,
sondern vielmehr in dem Entgang der Lehrlinge für das Geschäft des
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