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V. Frächt- und Speditionswesen.
1. Speditionsaviso;
2. Spesenberechnungen;
3. Speditions- und Frachtmanipulationen;
4. Frachtdocumente;
5. Versicherung der Sendungen;
6. Frachtcalculationen.
VI. Information des Exporteurs.
1. Allgemeine: über Absatzgebiete und Waren:
2. Besondere: über Creditwürdigkeit etc. der Firmen.
Im zweiten Jahrgang der Export-Akademie werden die compli-
cierteren Unternehmungsformen (Actien-Gesellschaft, Genossenschaft etc.),
schwierigere Geschäftsfälle und ferner das Commissions- und Participations-
geschäft im Export- und Importhandel dem Vortrag und den Übungen
zugrunde gelegt, wobei eine ähnliche Reihenfolge wie im I. Jahrgang
gilt. Selbstredend bildet die Correspondenz nur einen Theil des Muster
comptoirs, für welchen nicht viel Zeit verwendet werden kann.
Dieser Vorgang wird fast parallel in allen Sprachen eingehalten;
nur im Italienischen und Spanischen muss durch Weglassung der
schwierigeren Partien und kürzere Übungen Zeit gewonnen werden, da
die Vorlesungen und Übungen in diesen Disciplinen auf einen Jahr
gang beschränkt sind.
Methodisch wird nach den bereits angeführten Principien vor-
gegangen, wobei jedoch, dem Charakter der Hochschule entsprechend,
größeres Gewicht auf die selbständige Thätigkeit der Hörer
gelegt wird und den verschiedenen Erörterungen mehr Zeit gewidmet
wird, als es an Handelsschulen angezeigt und möglich ist. Es muss
der eigentlich wichtigere, grundlegende Theil der Correspondenz, zum
Theil auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhend, ausführlicher
behandelt werden als die theilweise manuelle Fertigkeit des Correspon-
dierens, welche bei den Übungen im Mustercomptoir zur Geltung kommt.
Der Unterricht in der Handelscorrespondenz verdient die größte
Aufmerksamkeit seitens aller Fachleute, und es kann erst nach .Behand
lung aller einschlägigen Grundsätze durch mehrere Fachcollegen die
nothwendige Grundlage für eine allgemein gütige Methodik der
Correspondenz gewonnen werden; vorerst müssen die Principien
festgelegt, dann können die Detailfragen des Unterrichtes behandelt
werden. Zu diesem Behufe würde sich die Abhaltung von Conferenzen
seitens der betheiligten Fachpersonen sehr empfehlen. Erst nach über
einstimmender Anerkennung und Durchführung dieser aufgestellten
Grundsätze wird der Correspondenzunterricht jenen Ehrenplatz unter
den Handelsfächern einnehmen, welcher ihm gebürt.