Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Lehrherrn, den beschränkten Räumlichkeiten oder den wenigen, 
zu diesem Zwecke passenden Stunden etc. Es wird eine lange Reihe 
von Jahren dauern, bis dieser Theil der Reform allgemein zum Durch 
bruche gelangt ist. Sehr zu wünschen wäre es, wenn einzelne auf be 
deutenderen Plätzen bestehende kaufmännische Fortbildungsschulen sich 
noch weiter ausgestalten würden und infolge der Vermehrung der 
Stundenzahl um zwei bis vier Stunden wöchentlich als unobligate 
Fächer oder Curse auch die Stenographie, die wichtigsten Bestim 
mungen über Fracht-, Zoll-, Steuer- und Versicherungswesen, ferner 
den Unterricht in der zweiten Landessprache etc. in ihren Lehrplan auf 
nehmen könnten. In die Curse wären in erster Linie die Absolventen 
von Fortbildungsschulen zuzulassen. 
Wir müssen die kaufmännischen Fortbildungsschulen als die wich 
tigste Institution auf dem Gebiete des cornmerciellen Unterrichtes be 
trachten, weil durch diese Anstalten die große Menge der Kaufleute 
Ihre ganze theoretische Vorbildung erhält. 
Für die Organisation und den Lehrplan der kauf 
männischen Fortbildungsschulen wären folgende Grundsätze aufzu 
stellen : 
1. Der Unterricht hat in einer Vorbereitungsclasse und zwei 
Handelsfachclassen mit mindestens je achtStunden wöchentlich 
zu erfolgen; in der ersteren sollen die minder vorgebildeten Schüler 
Aufnahme finden und in der deutschen Sprache, Rechnen, Geographie, 
Schönschreiben, bei über acht Stunden eventuell in Naturgeschichte 
in zweckentsprechendem Ausmaße gründlich unterrichtet werden. Solche 
Schüler, welche die Bürgerschule absolviert haben, können — eventuell 
nach Ablegung einer Aufnahmsprüfung — direct in die erste Handels- 
fachclasse aufgenommen werden. 
2. Der Unterricht in den beiden Fachclassen hat stets das 
praktische Bedürfnis im Auge zu behalten, weshalb z. B. der ein 
fachen Buchhaltung, dem Kopfrechnen, einfachen Rechnungs 
operationen etc. unbedingt größere Aufmerksamkeit zu schenken ist 
und die localen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. 
3. Im Lehrplane sollen auf keinen Fall Gegenstände mit 
weniger als einer Stunde wöchentlicher Unterrichtszeit aufge 
nommen werden; so erscheinen z. B. der erste Lehrplan der Gremial- 
handelsschule in Wien vom Jahre 1849 und die Versuche, je in einer 
halben Stunde wöchentlich Stenographie oder eine fremde Sprache zu 
lehren, einem mit den Verhältnissen in diesen Schulen vertrauten Fach 
manne als vollständig unzweckmäßig, da der Unterrichtserfolg in diesen 
Fächern durch den sich von selbst ergebenden Zeitverlust, den Mangel 
häuslichen Fleißes, die Ermüdung der Jungen etc. auf ein ganz unzu 
reichendes Niveau herabgedrückt werden muss. - 
4. Der Unterricht soll am vortheilhaftesten am Morgen von 
7—9 Uhr oder Nachmittag, allerdings schon ungünstiger, von 1 bis 
3 Uhr stattfmden; er sollte nicht von 6—8 Uhr abends abgehalten werden; 
ein obligater Unterricht nach 8 Uhr oder am Sonntag-Nachmittag wäre
	        
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