I. Organisation der Akademie.
Für die Export-Akademie des k. k. österreichischen Handels-
Museums wurde vom k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit
dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht das nachstehende
provisorische Organisationsstatut mit Erlass vom 22. Mai 1898, Z. 1529,
genehmigt:
I. Name und Zweck der Anstalt.
§ 1. Die Anstalt führt den Namen «Export-Akademie des k. k.
österreichischen Handels-Museums ».
§ 2. Die Akademie soll ihren Frequentanten die Befähigung geben,
zu Gunsten des österreichischen Außenhandels höhere commercielle
Aufgaben im In- und Auslande, namentlich auf überseeischen Plätzen,
übernehmen und dauernd erfüllen zu können.
Sie soll in erster Linie kaufmännisch geschulte, tüchtige Kräfte
für unseren Außenhandel sowie eventuell auch für commercielle Auf
gaben des Consulardienstes heranziehen.
II. Verwaltung der Anstalt.
§ 3. Die Akademie bildet eine Abtheilung des k. k. österreichi
schen Handels-Museums und wird von demselben aus den hiefür ge
widmeten Mitteln erhalten.
Diese Mittel setzen sich zusammen aus:
a) der Subvention des Staates;
b) den Subventionen der Handels- und Gewerbekammern und
sonstiger wirtschaftlicher Corporationen;
c) anderweitigen Unterstützungen und jährlichen Beiträgen;
d) dem Schulgelde;
e) dem Erträgnisse eines zu bildenden Akademiefonds, welcher
sich aus Stiftungen, Zuwendungen und allfälligen Gebarungsüberschüssen
zusammensetzt.
Die erforderlichen Schulräume sowie Lehrmittelsammlungen werden
vom k. k. österreichischen Handels-Museum beigestellt, beziehungsweise
erhalten.