Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

I. Organisation der Akademie. 
Für die Export-Akademie des k. k. österreichischen Handels- 
Museums wurde vom k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit 
dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht das nachstehende 
provisorische Organisationsstatut mit Erlass vom 22. Mai 1898, Z. 1529, 
genehmigt: 
I. Name und Zweck der Anstalt. 
§ 1. Die Anstalt führt den Namen «Export-Akademie des k. k. 
österreichischen Handels-Museums ». 
§ 2. Die Akademie soll ihren Frequentanten die Befähigung geben, 
zu Gunsten des österreichischen Außenhandels höhere commercielle 
Aufgaben im In- und Auslande, namentlich auf überseeischen Plätzen, 
übernehmen und dauernd erfüllen zu können. 
Sie soll in erster Linie kaufmännisch geschulte, tüchtige Kräfte 
für unseren Außenhandel sowie eventuell auch für commercielle Auf 
gaben des Consulardienstes heranziehen. 
II. Verwaltung der Anstalt. 
§ 3. Die Akademie bildet eine Abtheilung des k. k. österreichi 
schen Handels-Museums und wird von demselben aus den hiefür ge 
widmeten Mitteln erhalten. 
Diese Mittel setzen sich zusammen aus: 
a) der Subvention des Staates; 
b) den Subventionen der Handels- und Gewerbekammern und 
sonstiger wirtschaftlicher Corporationen; 
c) anderweitigen Unterstützungen und jährlichen Beiträgen; 
d) dem Schulgelde; 
e) dem Erträgnisse eines zu bildenden Akademiefonds, welcher 
sich aus Stiftungen, Zuwendungen und allfälligen Gebarungsüberschüssen 
zusammensetzt. 
Die erforderlichen Schulräume sowie Lehrmittelsammlungen werden 
vom k. k. österreichischen Handels-Museum beigestellt, beziehungsweise 
erhalten.
	        
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