Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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aber geradezu zu untersagen: der erstere ist eine unersprießliche An 
strengung, der letztere verlockt besonders im Sommer sogar mit einer 
gewissen Berechtigung zu Absenzen und zur Laxheit. 
5. Da die Fortbildungsschulen obligat sind, sollte kein Schulgeld 
eingehoben werden. Schulzwang und Schulgeld erweisen sich in der 
Praxis als unvereinbare Gegensätze, die sich nur bei «gemiithlicher» 
Auffassung der Sachlage vertragen. 
6. Wenn der Unterricht überhaupt fruchtbringend sein soll, müssen 
wirksame Mittel dem Schulvorstande zur Verfügung stehen, die Chefs 
dazu anzuhalten, dass sie den Lehrlingen zum Schulbesuche Zeit 
geben und dieselben auch rechtzeitig entlassen, da nicht selten der 
ganze Unterricht infolge der häufigen Störungen durch die Zuspät 
kommenden auch für die rechtzeitig Anwesenden fruchtlos ist. In dieser 
Beziehung kann zwar ein energischer Director Wandel schaffen, aber 
er entzieht auch manch strebsamem Lehrling Unterrichtsstunden da 
durch. Das Wichtigste ist aber, dass der Schulvorstand nicht nur die 
Macht, sondern auch den Willen haben muss, energisch einzuschreiten, 
was bei manchen Personen in kleineren Städten oft ganz unmöglich 
erscheint. 
7. An solchen Orten, an welchen eine genügende Frequenz zu 
erreichen wäre, ist die Errichtung von Weiterbildungscursen für 
absolvierte Fortbildungsschüler, deren Lehrprogramm in einem 
drei- bis zehnjährigen Turnus wechseln könnte und müsste, anzustreben, 
wofür sich der Sonntag-Vormittag mit höchstens drei Stunden, im Falle 
eine andere Zeit unmöglich in Betracht kommen würde, eventuell eignen 
dürfte, da die vollkommen freiwillige Theilnahme vorausgesetzt wird. 
8. Die Einführung von Wandervorträgen an den kaufmännischen 
Fortbildungsschulen in Verbindung mit dem Skioptikon oder anderen 
geeigneten Demonstrationen und Ausstellungen von Waren, Comptoir 
einrichtungen etc. würden bei richtiger Organisation sehr vortheilhaft sein. 
9. Wenn geeignete Leute zur Verfügung stehen, würden sich 
auch Vorträge von in der Praxis stehenden tüchtigen Kaufleuten 
nutzbringend erweisen. 
10. Anden kaufmännischen Fortbildungsschulen oder vor beson 
deren Prüfungscommissionen hätten alle Jahre Prüfungen für 
solche Lehrlinge stattzufmden, welche an einem Orte ihre Lehrzeit 
verbringen, an welchem keine Fortbildungsschule sich befindet. 
1!. Kein Lehrling sollte freigesprochen werden, welcher 
nicht die kaufmännische Fortbildungsschule mit mindestens genügendem 
Erfolge absolviert oder eine dementsprechende Prüfung abgelegt hat. 
12. In den kaufmännischen Fortbildungsschulen wäre nach Maßgabe 
der Betheiligung seitens der Lehrlinge und die ist an verschiedenen 
Orten sehr verschieden, hängt meist von der Leitung ab — auch der 
körperlichen Ausbildung und insbesondere der Charakterbildung 
mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. 
Io. Nothwendig erscheint es aber auch, die dem Leiter und den 
Lehrern zur Verfügung stehenden Disciplinarmittel zu verschärfen 
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