Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Börsengeschäften, Warenlieferungen und Commissionsverkäufen 
sowie über den gelegentlich der Begleichungen stattfindenden 
Geld-, Wechsel- und Giroverkehr. 
2. Warenkunde. 
I. Jahrgang. Einleitung. Die wichtigsten physikalischen Methoden 
zur Ermittlung der Warenbeschaffenheit auf makroskopischem 
Wege. Das Mikroskop, sein Bau, seine Wirkung und Handhabung. 
Die Nahrungs- und Genussmittel. Pflanzliche und thierische Arznei 
waren. Extracte; Milchsäfte; Plarze; Balsame; ätherische Öle. 
Die Fette. Die Seifen- und Kerzenfabrication. Die technisch ver 
wertbaren Stoffe thierischen Ursprunges. Die Rauhwaren. Gerb 
materialien. Die Lederfabrication. Keramik und Glas. Schwefel, 
Phosphor und die Zündhölzchenfabrication. Waren aus dem 
Mineralreiche. 
II. Jahrgang. Die Textilindustrie: Rohstofflehre, Spinnerei, 
Weberei. Die Farbstoffe (natürliche und künstliche). Bleicherei, 
Färberei, Zeugdruck und Appretur. Die Papierfabrication. Die 
Mineralsäuren. Düngemittel. Erdöl und Asphalt. Die Brenn 
materialien. Die Metallurgie. Die Metallsalze. Kork. Holz. Schreib 
und Zeichenmaterialien. 
Die Vorlesungen aus der Warenkunde erfolgen ausnahmslos 
an der Hand von Mustern und werden durch den Besuch größerer 
Etablissements ergänzt und unterstützt. 
c) Juristisches Seminar. 
I. Civil-, Handels- und Gewerberecht. 
Detaillierte Besprechung der für den Kaufmann, insbesondere 
für den Exporteur wichtigsten Theile des bürgerlichen, Handels 
und Gewerberechtes, einschließlich des Patent- und Markenschutz 
rechtes. Ausländisches Handelsrecht wird stets, ausländisches 
bürgerliches Recht in den wichtigen Partien herangezogen. Die 
Verarbeitung des Vortragsstoffes erfolgt derart, dass seine Grund 
züge im Vortrage dargelegt und seine Details in seminaristischer 
Weise mit Benützung praktischer, der Rechtsprechung ent 
nommener Fälle von den Hörern selbst entwickelt werden. Durch 
diese Methode soll auch der Zusammenhang der einzelnen 
Rechtslehren klargelegt und dem Verständnisse der Hörer näher 
gebracht werden, so dass die einzelnen Rechtssätze ihnen nicht 
mehr als leicht vergessene zufällige Normen, sondern als wohl 
verstandene nothwendige Folgen der staatlichen Ordnung ercheinen, 
damit die Rechtsanwendung in der Praxis dem Hörer leicht falle. 
Die kaufmännische Correspondenz wird im Verlaufe der Vor 
lesung bei den einzelnen behandelten Partien nach ihrem recht 
lichen Inhalte besprochen, und es werden hiebei auch die Irr- 
thümer auseinandergesetzt, welchen die Praxis bei ihrer Corre 
spondenz bisweilen anheimfällt.
	        
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