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Börsengeschäften, Warenlieferungen und Commissionsverkäufen
sowie über den gelegentlich der Begleichungen stattfindenden
Geld-, Wechsel- und Giroverkehr.
2. Warenkunde.
I. Jahrgang. Einleitung. Die wichtigsten physikalischen Methoden
zur Ermittlung der Warenbeschaffenheit auf makroskopischem
Wege. Das Mikroskop, sein Bau, seine Wirkung und Handhabung.
Die Nahrungs- und Genussmittel. Pflanzliche und thierische Arznei
waren. Extracte; Milchsäfte; Plarze; Balsame; ätherische Öle.
Die Fette. Die Seifen- und Kerzenfabrication. Die technisch ver
wertbaren Stoffe thierischen Ursprunges. Die Rauhwaren. Gerb
materialien. Die Lederfabrication. Keramik und Glas. Schwefel,
Phosphor und die Zündhölzchenfabrication. Waren aus dem
Mineralreiche.
II. Jahrgang. Die Textilindustrie: Rohstofflehre, Spinnerei,
Weberei. Die Farbstoffe (natürliche und künstliche). Bleicherei,
Färberei, Zeugdruck und Appretur. Die Papierfabrication. Die
Mineralsäuren. Düngemittel. Erdöl und Asphalt. Die Brenn
materialien. Die Metallurgie. Die Metallsalze. Kork. Holz. Schreib
und Zeichenmaterialien.
Die Vorlesungen aus der Warenkunde erfolgen ausnahmslos
an der Hand von Mustern und werden durch den Besuch größerer
Etablissements ergänzt und unterstützt.
c) Juristisches Seminar.
I. Civil-, Handels- und Gewerberecht.
Detaillierte Besprechung der für den Kaufmann, insbesondere
für den Exporteur wichtigsten Theile des bürgerlichen, Handels
und Gewerberechtes, einschließlich des Patent- und Markenschutz
rechtes. Ausländisches Handelsrecht wird stets, ausländisches
bürgerliches Recht in den wichtigen Partien herangezogen. Die
Verarbeitung des Vortragsstoffes erfolgt derart, dass seine Grund
züge im Vortrage dargelegt und seine Details in seminaristischer
Weise mit Benützung praktischer, der Rechtsprechung ent
nommener Fälle von den Hörern selbst entwickelt werden. Durch
diese Methode soll auch der Zusammenhang der einzelnen
Rechtslehren klargelegt und dem Verständnisse der Hörer näher
gebracht werden, so dass die einzelnen Rechtssätze ihnen nicht
mehr als leicht vergessene zufällige Normen, sondern als wohl
verstandene nothwendige Folgen der staatlichen Ordnung ercheinen,
damit die Rechtsanwendung in der Praxis dem Hörer leicht falle.
Die kaufmännische Correspondenz wird im Verlaufe der Vor
lesung bei den einzelnen behandelten Partien nach ihrem recht
lichen Inhalte besprochen, und es werden hiebei auch die Irr-
thümer auseinandergesetzt, welchen die Praxis bei ihrer Corre
spondenz bisweilen anheimfällt.