Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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sie nach wie vor im Interesse des heimatlichen Handels in einer der 
vorerwähnten Eigenschaften thätig sind. Sollte dieser Nachweis gar 
nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden, so wird das Reichs- 
Kriegs-, beziehungsweise Landesvertheidigungsministerium die Ein 
berufung des Betreffenden zu dem mit 1. October des laufenden 
Jahres beginnenden .Präsenzdienste, beziehungsweise zu der nächsten 
militärischen Ausbildung anordnen. 
2. Die nicht activen Personen des Heeres, der Kriegsmarine 
und der Landwehr, welchen eine Waffenübung obliegt, sind seitens 
der hiezu berechtigten Commanden von der Waffenübung un 
bedingt zu entheben, und haben diese auch nicht nach 
zutragen. 
Das bezügliche Ansuchen ist von Angehörigen des Heeres und 
der Kriegsmarine bis Ende Jänner des Jahres, für das die Verpflich 
tung zur Waffenübung besteht, von Angehörigen der Landwehr un- 
verweilt zu jenem Zeitpunkte, in welchem sie in Kenntnis der voraus 
sichtlichen Einberufung zur Waffenübung gelangt sind, im Wege der 
betreffenden k. u. k. Vertretungsbehörde einzubringen. 
3. Die nach Punkt 2 von der Waffenübung enthobenen nicht 
activen Personen sind gleichzeitig vom Erscheinen bei der Control 
versammlung (Hauptrapport) des betreffenden und des fol 
genden Jahres zu entheben. 
Die übrigen nicht activen Personen sind auf ihr diesbezügliches, 
gleichfalls im Wege der k. u. k. Vertretungsbehörden bis Ende Mai 
einzubringendes Ansuchen von der Controlversammlung (Hauptrapport) 
des betreffenden und, wenn sie im nächsten Jahre nicht waffenübungs 
pflichtig sind, auch des folgenden Jahres zu entheben. 
Von den vorerwähnten Begünstigungen sind diejenigen ausge 
schlossen, welche bei fremdländischen Handelsunternehmungen (-Firmen) 
etc. oder im Handelsinteresse fremder Staaten berufsthätig sind. 
Durch diese Verfügung erscheint ein großes Hindernis für die 
Ansiedlung junger Kaufleute im Auslande beseitigt. 
Eine besondere Auszeichnung wurde der Anstalt am U. Juni 
d. J. dadurch zutheil, dass der Protector des k. k. österreichischen 
Handels-Museums, Se. kaiserliche Hoheit, Herr Erzherzog Franz 
Ferdinand d’Elste, die Feier des 25jährigen Jubiläums des Handels- 
Museums mit seiner Anwesenheit auszeichnete. 
Se. k. und k. Hoheit der Protector Erzherzog Franz 
Ferdinand wurde im Vestibüle vom Präsidium und Mitgliedern des 
Curatoriums empfangen und in den Vortragssaal geleitet, wo sich das 
Curatorium, zahlreiche F'estgäste und die Mitglieder des k. k. öster 
reichischen Handels-Museums, sowie die Studien-Commission, das Pro 
fessoren-Collegium und die Hörer der Export-Akademie eingefunden 
hatten. Präsident Freiherr von Chlumecky begrüßte den Herrn 
Erzherzog mit folgender Ansprache:
	        
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