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sie nach wie vor im Interesse des heimatlichen Handels in einer der
vorerwähnten Eigenschaften thätig sind. Sollte dieser Nachweis gar
nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden, so wird das Reichs-
Kriegs-, beziehungsweise Landesvertheidigungsministerium die Ein
berufung des Betreffenden zu dem mit 1. October des laufenden
Jahres beginnenden .Präsenzdienste, beziehungsweise zu der nächsten
militärischen Ausbildung anordnen.
2. Die nicht activen Personen des Heeres, der Kriegsmarine
und der Landwehr, welchen eine Waffenübung obliegt, sind seitens
der hiezu berechtigten Commanden von der Waffenübung un
bedingt zu entheben, und haben diese auch nicht nach
zutragen.
Das bezügliche Ansuchen ist von Angehörigen des Heeres und
der Kriegsmarine bis Ende Jänner des Jahres, für das die Verpflich
tung zur Waffenübung besteht, von Angehörigen der Landwehr un-
verweilt zu jenem Zeitpunkte, in welchem sie in Kenntnis der voraus
sichtlichen Einberufung zur Waffenübung gelangt sind, im Wege der
betreffenden k. u. k. Vertretungsbehörde einzubringen.
3. Die nach Punkt 2 von der Waffenübung enthobenen nicht
activen Personen sind gleichzeitig vom Erscheinen bei der Control
versammlung (Hauptrapport) des betreffenden und des fol
genden Jahres zu entheben.
Die übrigen nicht activen Personen sind auf ihr diesbezügliches,
gleichfalls im Wege der k. u. k. Vertretungsbehörden bis Ende Mai
einzubringendes Ansuchen von der Controlversammlung (Hauptrapport)
des betreffenden und, wenn sie im nächsten Jahre nicht waffenübungs
pflichtig sind, auch des folgenden Jahres zu entheben.
Von den vorerwähnten Begünstigungen sind diejenigen ausge
schlossen, welche bei fremdländischen Handelsunternehmungen (-Firmen)
etc. oder im Handelsinteresse fremder Staaten berufsthätig sind.
Durch diese Verfügung erscheint ein großes Hindernis für die
Ansiedlung junger Kaufleute im Auslande beseitigt.
Eine besondere Auszeichnung wurde der Anstalt am U. Juni
d. J. dadurch zutheil, dass der Protector des k. k. österreichischen
Handels-Museums, Se. kaiserliche Hoheit, Herr Erzherzog Franz
Ferdinand d’Elste, die Feier des 25jährigen Jubiläums des Handels-
Museums mit seiner Anwesenheit auszeichnete.
Se. k. und k. Hoheit der Protector Erzherzog Franz
Ferdinand wurde im Vestibüle vom Präsidium und Mitgliedern des
Curatoriums empfangen und in den Vortragssaal geleitet, wo sich das
Curatorium, zahlreiche F'estgäste und die Mitglieder des k. k. öster
reichischen Handels-Museums, sowie die Studien-Commission, das Pro
fessoren-Collegium und die Hörer der Export-Akademie eingefunden
hatten. Präsident Freiherr von Chlumecky begrüßte den Herrn
Erzherzog mit folgender Ansprache: