Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Bedingungen pfie Hörer der Akademie sind 
er Aufnahme, 
a) ordentliche, 
b) außerordentliche. 
Als ordentliche Hörer werden in die Akademie Absolventen 
höherer Handelsschulen (Handels-Akademien) oder eines Abi 
turienten curses einer solchen Anstalt aufgenommen. 
Ferner finden Aufnahme Abiturienten von Mittelschulen, welche 
sich mit dem Maturitätszeugnis ausweisen und in den commer- 
ziellen Lehrfächern und der französischen Sprache Kenntnisse 
besitzen, welche dem Lehrziele einer zweiclassigen Handelsschule 
entsprechen. 
Alle Candidaten, welche die Aufnahme als ordentliche Hörer in 
den ersten Jahrgang anstreben, haben sich einer Aufnahmsprüfung 
zu unterziehen. 
Ausnahmsweise können einzelne um die Aufnahme als ordent 
liche Hörer ansuchende Candidaten, welche ihre Studien an einer 
höheren Handelsschule (Handels-Akademie) mit vorzüglichem Erfolge 
zurückgelegt haben und sich auch über eine belobte Thätigkeit in 
der Praxis ausweisen, durch die Studiencommission fallweise ohne 
Ablegung der Aufnahmsprüfung als ordentliche Hörer zugelassen 
werden. 
In den zweiten fahrgang können nur solche Hörer aufgenommen 
werden, welche die Jahresprüfung über den ersten Jahrgang in 
allen Gegenständen mit gutem Erfolg abgelegt haben. 
In den Vorbereitungscurs werden Abiturienten von Mittelschulen 
auf Grund des Maturitätszeugnisses ohne Aufnahmsprüfung auf 
genommen. 
In die beiden Jahrgänge werden höchstens je 30 Hörer und in 
den Vorbereitungscurs nicht mehr als 20 Hörer zugelassen. 
Außerordentliche Hörer, welche nur nach Maßgabe der verfüg 
baren Plätze Aufnahme finden können, haben in der Regel eine 
angemessene Vorbildung sowie das Alter von mindestens 18 Jahren 
nachzuweisen. 
Die Vorlesungen beginnen am Montag den 1. October igoo, 
8 Uhr früh. 
An der Export-Akademie besteht Frequenzzwang 1 der Besuch der 
Vorlesungen und Semitiarien wird strenge überwacht. 
Achttägiges ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterrichte hat die 
Streichung des betreffenden Hörers zur Folge. 
Studiengeld. Ordentliche Hehrer zahlen ein Studiengeld von 150 Kronen für 
jedes Semester. 
Außerordentliche Hörer haben für die einzelnen Collegien, be 
ziehungweise Curse per Wochenstunde und Semester ein Honorar 
von 10 Kronen zu entrichten. 
Bereits bezahltes Studiengeld wird in keinem Falle zurück 
erstattet. 
Außerdem ist von allen Hörem eine einmalige Inscriptionsgebür 
von 20 Kronen und von den Hörern der beiden Jahrgänge der
	        
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