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Bedingungen pfie Hörer der Akademie sind
er Aufnahme,
a) ordentliche,
b) außerordentliche.
Als ordentliche Hörer werden in die Akademie Absolventen
höherer Handelsschulen (Handels-Akademien) oder eines Abi
turienten curses einer solchen Anstalt aufgenommen.
Ferner finden Aufnahme Abiturienten von Mittelschulen, welche
sich mit dem Maturitätszeugnis ausweisen und in den commer-
ziellen Lehrfächern und der französischen Sprache Kenntnisse
besitzen, welche dem Lehrziele einer zweiclassigen Handelsschule
entsprechen.
Alle Candidaten, welche die Aufnahme als ordentliche Hörer in
den ersten Jahrgang anstreben, haben sich einer Aufnahmsprüfung
zu unterziehen.
Ausnahmsweise können einzelne um die Aufnahme als ordent
liche Hörer ansuchende Candidaten, welche ihre Studien an einer
höheren Handelsschule (Handels-Akademie) mit vorzüglichem Erfolge
zurückgelegt haben und sich auch über eine belobte Thätigkeit in
der Praxis ausweisen, durch die Studiencommission fallweise ohne
Ablegung der Aufnahmsprüfung als ordentliche Hörer zugelassen
werden.
In den zweiten fahrgang können nur solche Hörer aufgenommen
werden, welche die Jahresprüfung über den ersten Jahrgang in
allen Gegenständen mit gutem Erfolg abgelegt haben.
In den Vorbereitungscurs werden Abiturienten von Mittelschulen
auf Grund des Maturitätszeugnisses ohne Aufnahmsprüfung auf
genommen.
In die beiden Jahrgänge werden höchstens je 30 Hörer und in
den Vorbereitungscurs nicht mehr als 20 Hörer zugelassen.
Außerordentliche Hörer, welche nur nach Maßgabe der verfüg
baren Plätze Aufnahme finden können, haben in der Regel eine
angemessene Vorbildung sowie das Alter von mindestens 18 Jahren
nachzuweisen.
Die Vorlesungen beginnen am Montag den 1. October igoo,
8 Uhr früh.
An der Export-Akademie besteht Frequenzzwang 1 der Besuch der
Vorlesungen und Semitiarien wird strenge überwacht.
Achttägiges ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterrichte hat die
Streichung des betreffenden Hörers zur Folge.
Studiengeld. Ordentliche Hehrer zahlen ein Studiengeld von 150 Kronen für
jedes Semester.
Außerordentliche Hörer haben für die einzelnen Collegien, be
ziehungweise Curse per Wochenstunde und Semester ein Honorar
von 10 Kronen zu entrichten.
Bereits bezahltes Studiengeld wird in keinem Falle zurück
erstattet.
Außerdem ist von allen Hörem eine einmalige Inscriptionsgebür
von 20 Kronen und von den Hörern der beiden Jahrgänge der