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Akademie ein jährlicher Lehrmittelbeitrag von 30 Kronen zu ent
richten.
Studiengeldbefreiungen werden, soweit nicht einzelne Stiftungen
besondere Bestimmungen enthalten, nur an ordentliche Hörer,
welche einen sehr guten Studienerfolg ausweisen, nach Zurück-,
legung des I. Semesters von der Studiencommission verliehen.
An der Anstalt besteht eine Anzahl von Stipendien, die von
Handels- und Gewerbekammern errichtet wurden.
Ende Februar werden Colloquien aus allen Lehrgegenständen Colloquien und
abgehalten. " Prüfungen.
Solche Hörer, welche ohne triftigen Grund die Colloquien
nicht ablegen, werden gestrichen.
In der ersten Hälfte des Monates Juli finden im Vorbereitungs-
cnrs und im ersten Jahrgange die Jahres-PrüfuDgen statt.
Die ordentlichen Hörer haben sich am Schlüsse des zweiten
Jahrganges einer strengen Abgangsprüfung (auf Grund einer be
sonderen Prüfungsordnung) vor einer Prüfungscommission, welche
unter dem Vorsitze eines Vertreters des k. k. Handelsministeriums
stattfindet, zu unterziehen.
Im Falle eines ungünstigen Ergebnisses kann die Prüfungs-
commission die Wiederholung der Jahres- oder der strengen Ab-
gangspriifung aus einzelnen Gegenständen oder die einmalige
Wiederholung des Jahrganges gestatten.
Zeugnisse werden den ordentlichen Hörern nur über die mit Zeugnisse,
gutem Erfolg zurückgelegte Abgangsprüfung, und zwar als „Ab
gangsdiplome“ ausgestellt.
In dem Abgangsdiplom kann die besondere Qualification der
Absolventen für Stellungen in bestimmten überseeischen Gebieten
ersichtlich gemacht werden.
Über die Jahresprüfung am Schlüsse des ersten Jahrganges
erhalten die ordentlichen Hörer nur Certificate mit Angabe der
Prüfungsnoten als Auszug aus dem Hauptkatalog.
Außerordentliche Hörer erhalten nur dann Zeugnisse, wenn sie
sich am Schlüsse des Studienjahres einer Prüfung unterziehen, und
zwar für jeden Gegenstand ein besonderes Zeugnis.
Die Inscription in die Akademie findet bei der Direc- Inscription,'
tion des k. k. österreichischen Handels-Museums, IX., Aufnahme,
Berggasse 16, am 15. und 16. Juli sowie in der Zeit vom
20. bis 26. September von 9—12 Uhr vormittags statt.
Das Studienjahr beginnt am 1. October und endet Mitte Juli
des nächstfolgenden Jahres.
Die Aufnahmswerber haben bei der Anmeldung ihr letztes
Studienzeugnis (Maturitäts-, beziehungsweise Abgangszeugnis) und
den Tauf-, beziehungsweise Geburtsschein sowie die sonstigen Nach
weise (vergleiche „Bedingungen der Aufnahme“) über praktische
Verwendung und angemessene Vorbildung vorzulegen.