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richtendienstes) ; die Organisation des internationalen Warenhandels;
übersichtliche Darstellung der wichtigsten Maß- und Gewichts
systeme, sowie der internationalen Wahrungsverhältniss'e; die
Technik des internationalen Warengeschäftes.
Österreich-Ungarn. Handelsförderungsinstitute, Warenbörsen;
die Producimnsverhältnisse in Österreich und in Ungarn (nach
Warenart, Menge und Standort), die für die Verwertung der j
Production wichtigen Verkehrsmittel und Verkehrswege und ihre
Fortsetzung im Außen- und Weltverkehr, der Handelsverkehr
zwischen Österreich und Ungarn, die österreichisch-ungarische Ein
fuhr und Ausfuhr [hiebei auch Schilderung der für den Export
wichtigen Grenzstationen, See- und Flusshäfen)', Handelsorganisation,
allgemeine Handelstechnik und Usancen des Inlandsgeschäftes
in allen bedeutenderen Handelszweigen der Monarchie; die Spe
ditionsverhältnisse auf den wichtigsten Umschlagplätzen des Außen
handels.
Hierauf gelangen die einzelnen für den österreichischen Export
in Betracht kommenden Länder unter Berücksichtigung folgender
Gesichtspunkte zur Behandlung:
a) Die Handelsstaaten Europas:
Maße und Gewichte, Geldwesen, Handelsförderungsinstitute,
Börsenwesen (speciell Warenbörsen); 2. die Productionsverhältnisse /
(nach Warenart, Menge und Standort)', 3. der Handelsverkehr mit
dem Auslande mit besonderer Rücksichtnahme auf den österreichisch-
ungarischen Export (hiebei Schilderung besonderer, auch für den
österreichisch-ungarischen Export tvichtiger Verkehrsanlagen des
Landes)', 4. die Usancen für die Haupthandelsartikel des Landes;
5. die Art der Durchführung des gegenseitigen Außenhandels,
besonders des österreichischen Exportes (bezüglich der Verbindung
der Contrahenten, der üblichen Preisanstellungen, Calculationen
Spedition und Wertbegleichung); 6. Zwischenhandel und Zwischen
Spedition für den überseeischen Verkehr Österreichs.
ß) Die übrigen europäischen sowie die außereuropäischen Staaten
und Colonien:
I. Schilderung der allgemein geographischen, klimatischen, hy
gienischen, ethnographischen und politischen Verhältnisse des J^andes-
soweit sie für Production und Außenhandel von Bedeutung sind, der
Art und Zustande der Verkehrswege, der für den Welthandel
wichtigen Hafen- und Stadtanlagen', 2. wie oben unter 1. sowie
Einrichtungen und Bestimmungen öffentlicher oder privater Art,
die den Handelsverkehr der fremden Kaufleute beeinflussen und
nicht in anderen Disciplinen oder in dieser an anderer Stelle
Behandlung finden; 3. wie oben unter 2.; 4. die Productions
verhältnisse nach Organisation, Nationalität der Unternehmer und
Beschäftigten, Prosperität und anderen wirtschaftlichen Gesichts-