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punkten; 5. der Handelsstand; 6. Organisation und Art des
Zahlungsverkehres, Devisenhandel; 7., 8., 9. wie oben unter 3.,
4., 5.; 10. Hinweis auf eventuell mögliche neue oder andersartig
durchgeführte Handelsbeziehungen bei Betrachtung des Vorganges
seitens der Concurrenzländer sowie bestehender Preis-, Nachfrage
verhältnisse und Handelsgewohnheiten.
Unter den seminaristischen Übungen bildet einen bedeutenden
Theil die rechnerische Anwendung des im Vorstehenden skizzier
ten Stoffes zu Paritätsermittlungen, Entwürfen von Paritätstabellen,
Calculationen, Aufstellung von Conti finti, Abrechnungen von
Börsengeschäften, Warenlieferungen und Commissionsverkäufen
sowie über den gelegentlich der Begleichungen stattfindenden
Geld-, Wechsel- und Giroverkehr.
2. Warenkunde.
I. Jahrgang. Einleitung. Die wichtigsten physikalischen Methoden
zur Ermittlung der Warenbeschaffenheit auf makroskopischem
Wege. Das Mikroskop, sein Bau, seine Wirkung und Handhabung.
Die Nahrungs- und Genussmittel. Pflanzliche und thierische Arznei
waren. Extracte; Milchsäfte; Harze; Balsame; ätherische Öle.
Die Fette. Die Seifen- und Kerzenfabrication. Die technisch ver
wertbaren Stoffe thierischen Ursprunges. Die Rauhwaren. Gerb
materialien, Die Lederfabrication. Keramik und Glas. Schwefel,
Phosphor und die Zündhölzchenfabrication. Waren aus dem
Mineralreiche.
II. Jahrgang. Die Textilindustrie: Rohstofi'lehre, Spinnerei,
Weberei. Die Farbstoffe (natürliche und künstliche). Bleicherei,
Färberei, Zeugdruck und Appretur. Die Papierfabricatioii. Die
Mineralsäuren. Düngemittel. Erdöl und Asphalt. Die Brenn
materialien. Die Metallurgie. Die Metallsalze. Kork. Holz. Schreib
und Zeichenmaterialien.
Die Vorlesungen aus der Warenkunde erfolgen ausnahmslos
an der Hand von Mustern und werden durch den Besuch größerer
Etablissements ergänzt und unterstützt.
c) Juristisches Seminar.
1. Civil-, Handels- und Gewerberecht.
Detaillierte Besprechung der für den Kaufmann, insbesondere
für den Exporteur wichtigsten Theile des bürgerlichen, Handels
und Gewerberechtes, einschließlich des Patent- und Markenschutz
rechtes. Ausländisches Handelsrecht wird stets, ausländisches
bürgerliches Recht in den wichtigen Partien herangezogen. Die
Verarbeitung des Vortragsstofles erfolgt derart, dass seine Grund
züge im Vortrage dargelegt und seine Details in seminaristischer
Weise mit Benützung praktischer, der Rechtsprechung ent
nommener Fälle von den Hörern selbst entwickelt werden. Durch
diese Methode soll auch der Zusammenhang der einzelnen
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