Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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punkten; 5. der Handelsstand; 6. Organisation und Art des 
Zahlungsverkehres, Devisenhandel; 7., 8., 9. wie oben unter 3., 
4., 5.; 10. Hinweis auf eventuell mögliche neue oder andersartig 
durchgeführte Handelsbeziehungen bei Betrachtung des Vorganges 
seitens der Concurrenzländer sowie bestehender Preis-, Nachfrage 
verhältnisse und Handelsgewohnheiten. 
Unter den seminaristischen Übungen bildet einen bedeutenden 
Theil die rechnerische Anwendung des im Vorstehenden skizzier 
ten Stoffes zu Paritätsermittlungen, Entwürfen von Paritätstabellen, 
Calculationen, Aufstellung von Conti finti, Abrechnungen von 
Börsengeschäften, Warenlieferungen und Commissionsverkäufen 
sowie über den gelegentlich der Begleichungen stattfindenden 
Geld-, Wechsel- und Giroverkehr. 
2. Warenkunde. 
I. Jahrgang. Einleitung. Die wichtigsten physikalischen Methoden 
zur Ermittlung der Warenbeschaffenheit auf makroskopischem 
Wege. Das Mikroskop, sein Bau, seine Wirkung und Handhabung. 
Die Nahrungs- und Genussmittel. Pflanzliche und thierische Arznei 
waren. Extracte; Milchsäfte; Harze; Balsame; ätherische Öle. 
Die Fette. Die Seifen- und Kerzenfabrication. Die technisch ver 
wertbaren Stoffe thierischen Ursprunges. Die Rauhwaren. Gerb 
materialien, Die Lederfabrication. Keramik und Glas. Schwefel, 
Phosphor und die Zündhölzchenfabrication. Waren aus dem 
Mineralreiche. 
II. Jahrgang. Die Textilindustrie: Rohstofi'lehre, Spinnerei, 
Weberei. Die Farbstoffe (natürliche und künstliche). Bleicherei, 
Färberei, Zeugdruck und Appretur. Die Papierfabricatioii. Die 
Mineralsäuren. Düngemittel. Erdöl und Asphalt. Die Brenn 
materialien. Die Metallurgie. Die Metallsalze. Kork. Holz. Schreib 
und Zeichenmaterialien. 
Die Vorlesungen aus der Warenkunde erfolgen ausnahmslos 
an der Hand von Mustern und werden durch den Besuch größerer 
Etablissements ergänzt und unterstützt. 
c) Juristisches Seminar. 
1. Civil-, Handels- und Gewerberecht. 
Detaillierte Besprechung der für den Kaufmann, insbesondere 
für den Exporteur wichtigsten Theile des bürgerlichen, Handels 
und Gewerberechtes, einschließlich des Patent- und Markenschutz 
rechtes. Ausländisches Handelsrecht wird stets, ausländisches 
bürgerliches Recht in den wichtigen Partien herangezogen. Die 
Verarbeitung des Vortragsstofles erfolgt derart, dass seine Grund 
züge im Vortrage dargelegt und seine Details in seminaristischer 
Weise mit Benützung praktischer, der Rechtsprechung ent 
nommener Fälle von den Hörern selbst entwickelt werden. Durch 
diese Methode soll auch der Zusammenhang der einzelnen 
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