Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

fache Eingaben an Behörden, z. B.: Anzeigen über Procuraertheilung, Veränderung 
in der Firma; Gesuch um Eintragung einer Firma in das Handelsregister etc. 
Als .Hausarbeiten gelten die anzulegenden Reinschriften. (Alle 3 Wochen 
eine Schularbeit.) 
5. Buchhaltung. 
Lehrziel: Theoretische und praktische Bekanntschaft mit den verschiedenen 
Methoden, die Bücher von Warengeschäften in kaufmännischer Art zu führen. 
I. Classe (3 Stunden). 
Einfache Buchführung, auf Preis- und Mengenverrechnung für gewerb 
liche und kaufmännische Unternehmungen bezogen. 
oy Iheorie: Zweck der Buchführung; die wichtigsten Bestimmungen des 
Handelsgesetzbuches, welche sich auf die Führung kaufmännischer Bücher beziehen. 
— Erklärung der technischen Ausdrücke. Einrichtung der Prima-Nota, des Cassa- 
buches, des Hauptbuches, des fnventarbuches und der im Warendetailgeschäfte 
vorkommenden nothwendigen Hilfsbücher (Strazzen, Facturenbücher, Magazins 
bücher). 
i) Praktische Durchführung mehrerer einfacher einmonatlicher Geschäfts 
gänge für verschiedene Detailgeschäfte, wobei überseeische Geschäfte ausge 
schlossen sind. 
ff. Classe. 
(I. Semester 4 Stunden. II. Semester Mustercomptoir.) 
Doppelte Buchführung in Bezug auf Preis- und Mengenverhältnisse der 
Waren. 
0.) Theorie: Wert und Charakter der doppelten Buchführung. — Einrichtung 
der Hilfsbücher, 
b) Praktische Durchführung der bereits in der einfachen Buchführung 
durchgearbeiteten G'eschäftspläne, um den Schülern den Unterschied zwischen den 
beiden Systemen der Buchhaltung ganz klar zu machen. 
Im II. Semester der II. Classe vereinen sich die Buchhaltung und Corre- 
spondenz im 
Mustercomptoir (mit 8 Stunden). 
Praktische Durchführung eines mehrmonatlich eil Geschäftsplanes für ein 
En gros-Geschäft in Verbindung mit einem Detailgeschäfte. 
Aus dem Bankgeschäfte soll bloß das in einem solchen En gros-Geschäfte 
regelmäßig Vorkommende behandelt werden; dagegen soll das Speditions- und 
Commissionsgeschäft in dem fingierten Geschäftsplane Berücksichtigung finden; 
auch überseeische Geschäfte können hiebei, allerdings nur in geringerem Umfange, 
berührt werden, z. B. Exporte inländischer Producte. — Bücherabschluss. 
Inventur. 
(Selbstverständlich müssen im I. wie im II. jahrgange alle auf den Ge 
schäftsgang der Buchführung bezüglichen Schriftstücke vollständig ausgearbeitet 
werden.) 
6. Handels- und Wechselkunde. 
Lehrziel: Kenntnis der wichtigsten Verhältnisse und Einrichtungen, welche 
beim Handel in Betracht kommen. Erlangung der für die praktischen Bedürfnisse 
des Kaufmannes unentbehrlichen Kenntnisse aus dem Wechsel-, Handels 
und Gewerberechte, in Verbindung gebracht mit praktischen Geschäftsfällen. 
I. Classe (Handelskunde, 3 Stunden). 
Der Handel im allgemeinen. Die Verschiedenartigkeit seines Betriebes; 
Handelsgegenstände; der Warenhandel. - Kauf und Verkauf; der Tauschhandel; 
das Geld im allgemeinen; Währung; Maße und Gewichte. — Handeltreibende: 
;p!,^ a * nlan11 ) c ^ e ^bma; Hilfspersonen des Handels; Handelsgesellschaften. 
Htlfsgewerbe des Handels (Comtnissionär, Spediteur, Agenten, der Frachten- 
fumer |buhrmann]). Hilfsmittel des Handels (Eisenbahnen, Schiffahrt, Post, 
Telegraph, das Versicherungswesen; Messen; Lagerhäuser etc.). — Zölle; Mono 
pol; Freihandel; Patent; Muster- und Markenschutz.
	        
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