fache Eingaben an Behörden, z. B.: Anzeigen über Procuraertheilung, Veränderung
in der Firma; Gesuch um Eintragung einer Firma in das Handelsregister etc.
Als .Hausarbeiten gelten die anzulegenden Reinschriften. (Alle 3 Wochen
eine Schularbeit.)
5. Buchhaltung.
Lehrziel: Theoretische und praktische Bekanntschaft mit den verschiedenen
Methoden, die Bücher von Warengeschäften in kaufmännischer Art zu führen.
I. Classe (3 Stunden).
Einfache Buchführung, auf Preis- und Mengenverrechnung für gewerb
liche und kaufmännische Unternehmungen bezogen.
oy Iheorie: Zweck der Buchführung; die wichtigsten Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches, welche sich auf die Führung kaufmännischer Bücher beziehen.
— Erklärung der technischen Ausdrücke. Einrichtung der Prima-Nota, des Cassa-
buches, des Hauptbuches, des fnventarbuches und der im Warendetailgeschäfte
vorkommenden nothwendigen Hilfsbücher (Strazzen, Facturenbücher, Magazins
bücher).
i) Praktische Durchführung mehrerer einfacher einmonatlicher Geschäfts
gänge für verschiedene Detailgeschäfte, wobei überseeische Geschäfte ausge
schlossen sind.
ff. Classe.
(I. Semester 4 Stunden. II. Semester Mustercomptoir.)
Doppelte Buchführung in Bezug auf Preis- und Mengenverhältnisse der
Waren.
0.) Theorie: Wert und Charakter der doppelten Buchführung. — Einrichtung
der Hilfsbücher,
b) Praktische Durchführung der bereits in der einfachen Buchführung
durchgearbeiteten G'eschäftspläne, um den Schülern den Unterschied zwischen den
beiden Systemen der Buchhaltung ganz klar zu machen.
Im II. Semester der II. Classe vereinen sich die Buchhaltung und Corre-
spondenz im
Mustercomptoir (mit 8 Stunden).
Praktische Durchführung eines mehrmonatlich eil Geschäftsplanes für ein
En gros-Geschäft in Verbindung mit einem Detailgeschäfte.
Aus dem Bankgeschäfte soll bloß das in einem solchen En gros-Geschäfte
regelmäßig Vorkommende behandelt werden; dagegen soll das Speditions- und
Commissionsgeschäft in dem fingierten Geschäftsplane Berücksichtigung finden;
auch überseeische Geschäfte können hiebei, allerdings nur in geringerem Umfange,
berührt werden, z. B. Exporte inländischer Producte. — Bücherabschluss.
Inventur.
(Selbstverständlich müssen im I. wie im II. jahrgange alle auf den Ge
schäftsgang der Buchführung bezüglichen Schriftstücke vollständig ausgearbeitet
werden.)
6. Handels- und Wechselkunde.
Lehrziel: Kenntnis der wichtigsten Verhältnisse und Einrichtungen, welche
beim Handel in Betracht kommen. Erlangung der für die praktischen Bedürfnisse
des Kaufmannes unentbehrlichen Kenntnisse aus dem Wechsel-, Handels
und Gewerberechte, in Verbindung gebracht mit praktischen Geschäftsfällen.
I. Classe (Handelskunde, 3 Stunden).
Der Handel im allgemeinen. Die Verschiedenartigkeit seines Betriebes;
Handelsgegenstände; der Warenhandel. - Kauf und Verkauf; der Tauschhandel;
das Geld im allgemeinen; Währung; Maße und Gewichte. — Handeltreibende:
;p!,^ a * nlan11 ) c ^ e ^bma; Hilfspersonen des Handels; Handelsgesellschaften.
Htlfsgewerbe des Handels (Comtnissionär, Spediteur, Agenten, der Frachten-
fumer |buhrmann]). Hilfsmittel des Handels (Eisenbahnen, Schiffahrt, Post,
Telegraph, das Versicherungswesen; Messen; Lagerhäuser etc.). — Zölle; Mono
pol; Freihandel; Patent; Muster- und Markenschutz.