Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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schulen direct an der Reform der Realschulen und Gewerbeschulen 
interessiert, worauf ich an anderer Stelle zurückkommen werde. 
Die Reform wurde durch die folgenden ungünstig auf den 
Gesammtlehrerfolg einwirkenden Verhältnisse, unter welchen die 
bisherigen dreiclassigen Handelsschulen zu leiden haben, veranlasst: 
1. Die Aufnahmsbedingungen für diese Schulen sind sehr 
verschieden. In manchen Schulen werden Bürgerschüler überhaupt nicht 
in die erste Classe aufgenommen, in anderen nur mit einer Aufnahms 
prüfung, deren Gegenstände und Umfang nicht ganz übereinstimmend 
fixiert sind, wieder in anderen können Bürgerschüler ohne jede Prüfung 
in den ersten Jahrgang eintreten. Dadurch entsteht diesbezüglich eine 
gewisse Unsicherheit im Publicum, eine unliebsame Concurrenz unter 
den Anstalten und ein ungleiches Wissensniveau der Schüler.*) 
2. Aber auch die Schüler ein und derselben Anstalt weisen in 
ihrer Vorbildung die größten Verschiedenheiten auf, die sich 
besonders in der deutschen und französischen Sprache und im Rechnen, 
beziehungsweise in der Mathematik äußern, da sie aus verschiedenen 
Vorschulen hervorgegangen sind. Sie können vorher absolviert haben: 
a) die Vorbereitungsclasse der betreffenden Lehranstalt oder 
b) eine Bürgerschule oder 
cj eine Unterrealschule oder 
d) ein Untergymnasium. 
3. Besondere Verschiedenheiten bestehen auch bezüglich der 
Aufnahme von solchen Schülern, die vorher ein Gymnasium besucht 
haben. Einige Anstalten verlangen, dass der Eintretende vier Classen 
eines Gymnasiums durchaus gut absolviert habe, andere betrachten 
ein «Nichtgenügend» in der lateinischen oder griechischen Sprache als 
kein Hindernis für die Aufnahme, noch andere haben früher bereits 
solchen, die nur zwei bis drei Classen eines Gymnasiums absolvierten, 
nach Ablegung einer Aufnahmsprüfung die Aufnahme bewilligt. 
4. Die Lehrpläne der höheren Handelsschulen weisen nicht un 
bedeutende Verschiedenheiten auf, wodurch der Übertritt von einer 
Schule in eine gleichartige Anstalt sehr erschwert wird. 
5. Das verschieden hohe Schulgeld (K 100 bis 320) erzeugt 
nicht beabsichtigte Differenzen und unliebsame Folgen. 
6. Durch die rasche Aufeinanderfolge der Gründungen von 
Handelsschulen seit dem Jahre 1890 entstand ein für die betreffenden 
Anstalten sehr nachtheiliger Wechsel in den Lehrkräften. 
7. Dieser Umstand und die häufig erfolgenden wiederholten Aus 
schreibungen derselben Lehrstellen, sowie die Besetzung definitiv 
systemisierter Stellen mit ungeprüften Supplenten ist auf den herr- 
*) Diese Differenzen wurden, soweit es thunlich ist, bezüglich, der höheren 
Handelsschulen durch den Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 
15. April 1900, Z. 10958, beseitigt.
	        
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