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dienst der Unterrichtsverwaltung, dass sie dieses Hindernis für die
meisten Anstalten durch die in Aussicht gestellten entsprechend er
höhten Subventionen beseitigt hat.
Alle ehrlich denkenden Fachleute müssen zugeben, dass mit dem
bisher in diese Schulen eintretenden Durchschnitts-Schülermaterial ins
besondere in den Sprachen und in den commerziellen Fächern in den
drei Jahren nicht immer jener Grad der Reife erreicht werden konnte,
welchen die Praxis als Grundlage fordert. Der Mangel an genügend
intensiver Übung tritt scharf zutage. Die Absolventen haben einen
Begriff von den gelehrten Gegenständen, aber sie beherrschen sie nicht.
Nun kennt aber der praktische Kaufmann nur zwei Grade der Ver
wendbarkeit erworbener Kenntnisse, nämlich den Anforderungen «ent
sprechend» oder «nicht entsprechend». In der Schule wird der Lehrer
nur zu leicht verleitet, in schlechten Classen Schüler, die nur wegen
der besonders geringen Leistungen der übrigen hervorragen, besser
zu classiücieren, als die Praxis dann später zugeben kann. Die höheren
Handelsschulen sollen daher zu vierclassigen Anstalten erweitert werden.
Die Grundform des Lehrplanes war in der mehrerwähnten Schrift
des Regierungsrathcs Prof. Dr. Karl Zeh den gegeben. Die Organisation
konnte mit wenigen Veränderungen von den dreiclassigen Schulen
übernommen werden, so blieb nur das Detail des Lehrstoffes übrig zur
Ausgestaltung, und da haben sich die einzelnen Anstalten bemüht,
unter Zugrundelegung des Gerippes localen Forderungen zu entsprechen.
Das hohe Unterrichtsministerium hat gegen die Durchführung der
vorgelegten Lehrpläne principiell keine Einwendungen erhoben, aus
gehend von der Erkenntnis, dass die Handelsschulen ganz verschiedenen
Bedürfnissen entsprechen, und dass in dieser Hinsicht erst Erfahrungen
gesammelt werden müssen. Diese Anschauung ist vollkommen berechtigt und
wird nur erfordern, dass aus den später anzuführenden Gründen nach einiger
Zeit die gesammelten Erfahrungen einheitlich verwertet werden.
Die Umwandlung der höheren Handelsschulen in vierclassige
Anstalten bedeutet sachlich einen Fortschritt — aber nur unter der
Voraussetzung, dass die Aufnahmsbedingungen dieselben bleiben wie
für die vormalige dreiclassige Schule, denn sonst würde einfach eine
Umtaufe und Verschiebung, aber keine Erhöhung der Leistung resul
tieren. Da diese Anstalten aber zum größten Theile auf ihre eigenen
Einkünfte angewiesen sind, ist die materielle Seite mindestens ebenso
zu beachten, wenn die Reform nicht die bestehenden Schulen vermindern
soll. Da hat man immer zu bedenken, dass jede Schulgattung in einem
gewissen Verhältnisse zu den übrigen ähnlichen Stufen bleiben muss,
da die Eltern vor dem Eintritte ihrer Kinder diese Umstände mit
einander vergleichen. Dieser Vergleich ergibt nun, dass durch die Um
wandlung der höheren Handelsschulen in vierclassige Anstalten dieser
Bildungsweg nunmehr ebenso lange Zeit in Anspruch nimmt als das
Gymnasialstudium, aber um ein Jahr mehr als die Realschule, Gewerbe
schule, landwirtschaftliche Mittelschule, Kunstschulen etc., wenn wir
mit den Eltern als zu erreichendes Ziel das Recht zum Einjährig-