Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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EinVergleich des Reformlehrplanes der vierclassigenHandels 
schule mit dem Normallehrplan der dreiclassigen Anstalten führt zu 
den folgenden wichtigeren Ergebnissen: 
1. Durch die Erweiterung der Studienzeit ist für den umfang 
reichen Lehrstoff besonders in den commerciellen Fächern und den 
Sprachen eine wohl genügende Unterrichtszeit geschaffen und aus 
reichend die Möglichkeit zu vermehrten Übungen gegeben. 
2. Auch die Zahl der obligaten Unterrichtsstunden ist dadurch 
herabgedrückt worden, und zwar von 35—38 auf 34—36 Stunden per 
Woche, was als dringend wünschenswert anerkannt werden musste und 
in noch nicht entsprechendem Maße erfolgte. 
3. Die gleichartigen Aufnahmsbedingungen werden den Schulen 
ein gleichmäßigeres Schülermaterial zuführen. 
4. Zu bedauern ist der Wegfall der Vorbereitungsclasse — so 
lange Bürgerschüler in den ersten Jahrgang aufgenommen werden — weil 
die Versuchung bei der Aufnahmsprüfung der Bürgerschüler in den ersten 
Jahrgang größere Nachsicht zu üben und selbst bedeutenderen Lücken 
im Wissen die Abweisung nicht folgen zu lassen, nunmehr unverhältnis 
mäßig größer ist, was dadurch noch eine Verschärfung erfährt, dass 
nicht alle Schulen diese Reform durchgeführt haben, die Anmeldungen 
an den vierclassigen Handelsschulen voraussichtlich in geringerer Zahl 
vorhanden sein dürften und die Schulen gezwungen sind, ihre privat 
wirtschaftlichen Interessen zu wahren. Theoretisch kann die Aufnahms 
prüfung noch so sehr erschwert werden, praktisch wird das Niveau der 
selben in vielen Fällen herabgedrückt werden. Das Unterrichts-Ministerium 
hätte gegen den Weiterbestand von Vorbereitungscursen kein princi- 
pielles Bedenken; dagegen erscheint die Forderung der Errichtung 
einer Vorbereitungsclasse neben den vier Jahrgängen nicht opportun. 
5. Als Nachtheile des vierclassigen Lehrplanes habe ich seinerzeit 
folgende bezeichnet: 
a) Die Vermehrung der mit einer Wochenstunde bedachten Gegen 
stände, was vom pädagogischen Standpunkt aus keinen intensiven 
Unterricht ergeben kann. 
b) Die ganz unverhältnismäßig große Unterrichtszeit für Wechselrecht 
(zwei Stunden wöchentlich) gegenüber derjenigen für Handels 
und Gewerberecht mit derselben Stundenzahl. 
cj Die geringe Stundenzahl für das kaufmännische Rechnen — einen 
Übungsgegenstand par excellence — mit zwei Stunden wöchentlich 
im III. Jahrgang. Die Einwendung, dass im Mustercomptoir ge 
rechnet wird, ist nicht ganz stichhältig, da hier doch nicht alle 
nöthigen Rechenübungen berücksichtigt werden können. 
Diese Nachtheile wären ziemlich leicht zu beseitigen, was mir in 
einigen Fällen sogar schon vor der Einreichung des Lehrplanes ge 
lungen ist und auch andere Fachmänner zu Änderungen veranlasste.
	        
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