Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Diese wären folgende: 
ad a) Die einstiindigen Vorträge wären in einem Semester mit zwei Stunden 
per Woche zusammenzuziehen; im I. Jahrgange kann die Handels 
kunde leicht und mit größtem Vortheil für beide Gegenstände 
mit dem Unterricht in den Comptoirarbeiten verbunden werden. 
ad b) Im zweiten Semester der dritten Classe wäre bereits mit dem 
Handelsrechte zu beginnen. 
ad c) Wenn sich von keinem anderen Gegenstand im IV. Jahrgang in 
folge der eventuell herrschenden localen Verhältnisse eine Stunde 
mehr für kaufmännisches Rechnen abgeben lässt, wäre die 
Mathematik mit einer Stunde wöchentlich zu streichen und deren 
Lehrpensum in das kaufmännische Rechnen mit aufzunehmen. 
Als nothwendige, unerlässliche Forderungen erscheinen nach 
der Durchführung dieser Reform: 
1. Die bedeutend größere pecuniäre Unterstützung dieser Anstalten 
durch den Staat, was bereits in den meisten Fällen durch steigende 
Subventionen erfolgt; doch sollte die Subvention so hoch sein, dass 
das Schulgeld gleichmäßig an allen Schulen auf den Betrag desjenigen 
für die oberen Classen der Mittelschulen herabgesetzt werden könnte. 
2. Die Anerkennung der vierclassigen Handelsschulen als in die 
Kategorie der achtclassigen Mittelschulen gehörig, was für die im 
militärpflichtigen Alter stehenden Schüler des IV. Jahrganges von Be 
deutung ist. Solche Schüler müssten — im Sinne der für Gymnasien 
bestehenden Bestimmungen — das Einjährig-Freiwilligenrecht auch 
dann zuerkannt erhalten, wenn sie sich zur Zeit der Assentierung (im 
21. Lebensjahr) in der letzten Classe befinden und ein gutes Abgangs 
zeugnis nachbringen. 
3. Die gleichmäßige Behandlung dieser Schulen, indem diejenigen 
Anstalten, welche nur drei Schuljahre haben, keinen höheren Titel 
führen dürften, als die vierclassigen Schulen. 
(In Ungarn untersagt man allen Schulen, die nur infolge ge 
ringerer Beachtung bei ihrer Errichtung den Titel Akademie haben, 
die Führung desselben, nachdem eine wirkliche Akademie gegründet wird.) 
4. Die Revision der Organisationsstatute. 
5. Die Revision der Lehrpläne, um die bestehenden Verschieden 
heiten möglichst zu beseitigen; bevor die Lehrpläne nicht in der Stunden 
zahl für jeden Gegenstand und dem Lehrziel, sowie den Principien des 
Umfanges und Vorganges übereinstimmen, kann von der Ausarbeitung 
allgemein gütiger Instructionen keine Rede sein. 
6. Als sehr wünschenswert möchte ich die Einführung einer Ab 
gangs- (Maturitäts-) Prüfung an höheren Handelsschulen (Akademien) be 
zeichnen, jedoch nur, wenn ein der betreffenden Anstalt nicht angehöriger 
Functionär den Vorsitz führt. Dadurch könnten alle absolvierten Handels 
schüler nicht nur das Recht erhalten, den einjährigen Präsenzdienst auf 
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