67
Diese wären folgende:
ad a) Die einstiindigen Vorträge wären in einem Semester mit zwei Stunden
per Woche zusammenzuziehen; im I. Jahrgange kann die Handels
kunde leicht und mit größtem Vortheil für beide Gegenstände
mit dem Unterricht in den Comptoirarbeiten verbunden werden.
ad b) Im zweiten Semester der dritten Classe wäre bereits mit dem
Handelsrechte zu beginnen.
ad c) Wenn sich von keinem anderen Gegenstand im IV. Jahrgang in
folge der eventuell herrschenden localen Verhältnisse eine Stunde
mehr für kaufmännisches Rechnen abgeben lässt, wäre die
Mathematik mit einer Stunde wöchentlich zu streichen und deren
Lehrpensum in das kaufmännische Rechnen mit aufzunehmen.
Als nothwendige, unerlässliche Forderungen erscheinen nach
der Durchführung dieser Reform:
1. Die bedeutend größere pecuniäre Unterstützung dieser Anstalten
durch den Staat, was bereits in den meisten Fällen durch steigende
Subventionen erfolgt; doch sollte die Subvention so hoch sein, dass
das Schulgeld gleichmäßig an allen Schulen auf den Betrag desjenigen
für die oberen Classen der Mittelschulen herabgesetzt werden könnte.
2. Die Anerkennung der vierclassigen Handelsschulen als in die
Kategorie der achtclassigen Mittelschulen gehörig, was für die im
militärpflichtigen Alter stehenden Schüler des IV. Jahrganges von Be
deutung ist. Solche Schüler müssten — im Sinne der für Gymnasien
bestehenden Bestimmungen — das Einjährig-Freiwilligenrecht auch
dann zuerkannt erhalten, wenn sie sich zur Zeit der Assentierung (im
21. Lebensjahr) in der letzten Classe befinden und ein gutes Abgangs
zeugnis nachbringen.
3. Die gleichmäßige Behandlung dieser Schulen, indem diejenigen
Anstalten, welche nur drei Schuljahre haben, keinen höheren Titel
führen dürften, als die vierclassigen Schulen.
(In Ungarn untersagt man allen Schulen, die nur infolge ge
ringerer Beachtung bei ihrer Errichtung den Titel Akademie haben,
die Führung desselben, nachdem eine wirkliche Akademie gegründet wird.)
4. Die Revision der Organisationsstatute.
5. Die Revision der Lehrpläne, um die bestehenden Verschieden
heiten möglichst zu beseitigen; bevor die Lehrpläne nicht in der Stunden
zahl für jeden Gegenstand und dem Lehrziel, sowie den Principien des
Umfanges und Vorganges übereinstimmen, kann von der Ausarbeitung
allgemein gütiger Instructionen keine Rede sein.
6. Als sehr wünschenswert möchte ich die Einführung einer Ab
gangs- (Maturitäts-) Prüfung an höheren Handelsschulen (Akademien) be
zeichnen, jedoch nur, wenn ein der betreffenden Anstalt nicht angehöriger
Functionär den Vorsitz führt. Dadurch könnten alle absolvierten Handels
schüler nicht nur das Recht erhalten, den einjährigen Präsenzdienst auf
5*