stehenden Lehrbücher einen eigenen Lehrplan ausgearbeitet, welcher
im Wesentlichen dem Lemberger Plane ähnlich ist, aber stilistische
Abweichungen enthält.
Die Organisation der Handelsakademie in Olmütz unterscheidet
sich insbesondere dadurch von derjenigen Aussigs, dass im I. Jahrgänge
nur eine Fremdsprache gelehrt wird, so dass der Unterricht in der
englischen Sprache erst im II. Jahrgang beginnt. Unter anderen weniger
bedeutungsvollen Verschiedenheiten zeigt insbesondere der Plan für den
Unterricht in den Sprachen einen anderen Vorgang.
Die höhere Handelsschule in Prossnitz wird ebenfalls ab
1900 als vierclassige Anstalt organisiert. Der Lehrplan stimmt mit dem
jenigen der Pilsener Schule mit böhmischer Unterrichtssprache ziemlich
überein.
In einigen Städten sind die Kaufleute und Fabrikanten haupt
sächlich deshalb gegen die Umwandlung der dort bestehenden höheren
Handelsschule in eine vierclassige Anstalt, weil nach ihrer Meinung die
eventuellen Vortheile aus einem vierten Studienjahre geringer seien
gegenüber dem Verluste, den der junge Mann auch in seiner Aus
bildung dadurch erleidet, dass er um ein Jahr später in die Praxis
kommt, da nur die Praxis den jungen Mann zum Kaufmanne aus
bilden kann, die Schule kann ihn nur für diesen Beruf vorbilden.
Diese Vorbildung darf aber nicht zu lange Zeit in Anspruch nehmen,
um den Handelsbeflissenen nicht zu lange der praktischen Ausübung
seines Berufes zu entziehen.
Eine durchgreifende Reform aller höheren Plandelsschulcn
kann nur nach einer Verstaatlichung derselben erfolgen, die über kurz
oder lang ein treten muss, wenn man nicht eine Anstalt nach der
anderen durch finanzielle Calamitäten in ihren Erfolgen abgeschwächt
sehen, eventuell sogar zugrunde gehen lassen will, da das Budget dieser
Schulen nach der erfolgten Zuerkennung aller Quinquennien und
der Pensionierung von Lehrkräften sich sehr steigern wird, was wohl
nicht von allen Gründern vor der Errichtung genügend berücksichtigt
wurde. Je länger mit der Verstaatlichung gezögert wird, desto größer
werden die Kosten derselben. Sie sind seit fünf Jahren wohl um ein
Viertel gewachsen. Selbstverständlich müsste die Verstaatlichung plan
mäßig erfolgen, und der Staat müsste sich auch bezüglich der einzelnen
Lehrpersonen die Übernahme Vorbehalten, da z. B. die Pensionen von
Personen mit über 20jähriger Dienstzeit den Pensionsetat der die
Anstalt gründenden Körperschaft zu belasten hätten. Die Verstaat
lichung kann allen berechtigten Wünschen auf diesem Gebiete Er
füllung bringen, da die nothwendigsten Vorbedingungen — unbedingte
Sicherheit, einheitliche Leitung, planmäßige Ausgestaltung, günstige Ver
hältnisse, entsprechende Fonds, Zusammenwirken der Schulen u. s. w.
dann vorhanden sind. Da viele berechtigte Wünsche der Lehrer
schaft erfüllt würden, könnten von dieser auch umfangreichere Pflichten
erwartet werden, und ein entsprechender, tüchtiger Nachwuchs wäre