Full text: Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (2)

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Deutschland finden wir an Handelslehranstalten Gehalte von M. 2000.— 
bis M. 8600.—. 
In den meisten übrigen Staaten schwanken die Bezüge der Handels 
schullehrer zwischen Frs. 2000.— und Frs. 10.000.—, wobei sich als 
Durchschnitt ein Gehalt von circa Frs. 4000.— bis Frs. 5000.— er 
geben dürfte. 
Die materielle Lage der Handelsschullehrer lässt sich daher gar 
nicht allgemein beurtheilen, sondern muss in jedem einzelnen Falle 
besonders in Betracht gezogen werden. 
Was ihre sociale Stellung anbetrifft, lässt sich natürlicherweise 
theils als Folge des vorher Gesagten keine allgemein gütige Regel 
aufstellen; sie richtet sich in erster Reihe nach der Person des 
Betreffenden und erst in zweiter Reihe nach seiner Stellung, wodurch 
auch in dieser Hinsicht der Privatschulcharakter der Anstalten hervortritt. 
Nach diesen Betrachtungen über die äußeren Verhältnisse der 
Handelslehrer soll nun die Heranbildung und der nothwendige Nach 
weis der Qualification derselben zur Erfüllung ihres Berufes erörtert 
werden. 
Die Ausbildung von Lehrkräften für fachliche Lehranstalten ist 
gewiss sehr wichtig, aber infolge der geringen erforderlichen Anzahl 
sehr schwer durchzuführen, weshalb gerade dieser Bildungszweig nur 
sehr wenige Fortschritte aufweisen kann und man häufig lieber den 
angehenden Lehrern die Vorbildung durch Gewährung von Stipendien 
zum Zwecke des Besuches ausländischer Anstalten ermöglicht, als 
durch Schaffung einer speciellen Bildungsgelegenheit. Der erste Weg 
kann jedoch nur als vorübergehendes Auskunftsmittel gelten, da der 
wirklich erzielte Erfolg von zu vielen Umständen abhängig ist. 
IX. 
Die Lehrerbildung und Prüfungsbestimmungen im Auslande. 
Sehen wir uns nun vorerst um, wie es mit der speciellen Ausbildung 
der Lehrkräfte für commercieile Unterrichtsanstalten in Ungarn, Bosnien 
und im Auslande bestellt ist, und welcher Umfang an Kenntnissen 
von den Lehramtscandidaten verlangt wird, beziehungsweise welche 
Vorbedingungen dieselben erfüllen müssen, so sehen wir, dass in dieser 
Hinsicht noch recht viel zu thun übrig bleibt, und dass mit Aus 
nahme weniger Länder (wie Ungarn, Deutschland, Frankreich, Belgien, 
Italien und Japan) dieser wichtigen Frage bisher keine Aufmerksamkeit ge 
widmet wurde und selbst in den genannten Ländern die bestehenden 
Einrichtungen keineswegs immer als den Bedürfnissen voll entsprechend 
angesehen werden dürfen. In einigen Staaten begnügte man sich einfach 
damit, Prüfungsvorschriften zu schaffen und bekümmerte sich 
weiter nicht darum, wie und wo der Candidat seine Kenntnisse erwirbt, 
die selbstverständlich große Lücken aufweisen müssen. Andere Staaten
	        
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