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Deutschland finden wir an Handelslehranstalten Gehalte von M. 2000.—
bis M. 8600.—.
In den meisten übrigen Staaten schwanken die Bezüge der Handels
schullehrer zwischen Frs. 2000.— und Frs. 10.000.—, wobei sich als
Durchschnitt ein Gehalt von circa Frs. 4000.— bis Frs. 5000.— er
geben dürfte.
Die materielle Lage der Handelsschullehrer lässt sich daher gar
nicht allgemein beurtheilen, sondern muss in jedem einzelnen Falle
besonders in Betracht gezogen werden.
Was ihre sociale Stellung anbetrifft, lässt sich natürlicherweise
theils als Folge des vorher Gesagten keine allgemein gütige Regel
aufstellen; sie richtet sich in erster Reihe nach der Person des
Betreffenden und erst in zweiter Reihe nach seiner Stellung, wodurch
auch in dieser Hinsicht der Privatschulcharakter der Anstalten hervortritt.
Nach diesen Betrachtungen über die äußeren Verhältnisse der
Handelslehrer soll nun die Heranbildung und der nothwendige Nach
weis der Qualification derselben zur Erfüllung ihres Berufes erörtert
werden.
Die Ausbildung von Lehrkräften für fachliche Lehranstalten ist
gewiss sehr wichtig, aber infolge der geringen erforderlichen Anzahl
sehr schwer durchzuführen, weshalb gerade dieser Bildungszweig nur
sehr wenige Fortschritte aufweisen kann und man häufig lieber den
angehenden Lehrern die Vorbildung durch Gewährung von Stipendien
zum Zwecke des Besuches ausländischer Anstalten ermöglicht, als
durch Schaffung einer speciellen Bildungsgelegenheit. Der erste Weg
kann jedoch nur als vorübergehendes Auskunftsmittel gelten, da der
wirklich erzielte Erfolg von zu vielen Umständen abhängig ist.
IX.
Die Lehrerbildung und Prüfungsbestimmungen im Auslande.
Sehen wir uns nun vorerst um, wie es mit der speciellen Ausbildung
der Lehrkräfte für commercieile Unterrichtsanstalten in Ungarn, Bosnien
und im Auslande bestellt ist, und welcher Umfang an Kenntnissen
von den Lehramtscandidaten verlangt wird, beziehungsweise welche
Vorbedingungen dieselben erfüllen müssen, so sehen wir, dass in dieser
Hinsicht noch recht viel zu thun übrig bleibt, und dass mit Aus
nahme weniger Länder (wie Ungarn, Deutschland, Frankreich, Belgien,
Italien und Japan) dieser wichtigen Frage bisher keine Aufmerksamkeit ge
widmet wurde und selbst in den genannten Ländern die bestehenden
Einrichtungen keineswegs immer als den Bedürfnissen voll entsprechend
angesehen werden dürfen. In einigen Staaten begnügte man sich einfach
damit, Prüfungsvorschriften zu schaffen und bekümmerte sich
weiter nicht darum, wie und wo der Candidat seine Kenntnisse erwirbt,
die selbstverständlich große Lücken aufweisen müssen. Andere Staaten